Koalition diskutiert über Mindestlohn

| Politik Politik

Bundeskanzler Olaf Scholz sieht bei der Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland noch kein Ende erreicht. Es gebe viele Menschen, denen es trotz viel Arbeit finanziell nicht gut gehe, sagte der Bundeskanzler am Donnerstagabend bei einer Veranstaltung der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in Berlin. «Und deshalb müssen wir auch weiter dranbleiben.»

Dabei ist laut Scholz nach der politischen Entscheidung für den Mindestlohn von 12 Euro künftig wieder die Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern gefragt. Diese müsse ihre Arbeitsweise aber ändern, betonte der Kanzler. «Sie hat es beim letzten Mal, muss ich sagen, nicht gut gemacht.»

Es habe kein einvernehmliches Votum, sondern eine knappe Mehrheitsentscheidung gegeben. «Das kann nicht so bleiben», betonte Scholz. «Es muss auch in der Mindestlohnkommission in Zukunft wieder einvernehmlich entscheidende Sozialpartner geben, egal wie lange Nächte sie tagen müssen. Es muss eine gemeinsame Entscheidung sein.»

FDP zu Vorstoß für höheren Mindestlohn: Sache der Tarifpartner

Nach dem Vorstoß von SPD und Grünen für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn hat der Koalitionspartner FDP Zurückhaltung von Parteien angemahnt. «Der Mindestlohn wird von den Tarifpartnern ausgehandelt, damit er nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen und populistischer Überbietungswettkämpfe wird», sagte der stellvertretende Fraktionschef im Bundestag, Lukas Köhler.

Der Respekt vor den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gebiete es, ihre hart errungenen Verhandlungsergebnisse anzuerkennen. «Völlig falsch wäre es, die Spielregeln zu ändern, nur weil einzelnen Politikern die Ergebnisse nicht passen», sagte Köhler der Deutschen Presse-Agentur. «Die FDP wird die Tarifautonomie immer verteidigen und sicherstellen, dass die Löhne in Deutschland auch künftig von den Tarifpartnern ausgehandelt werden.»

Der gesetzliche Mindestlohn soll in den kommenden zwei Jahren um 82 Cent auf 12,82 Euro je Stunde erhöht werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission umzusetzen.

Diese hatte vorgeschlagen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von derzeit 12 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro anzuheben - was insgesamt ein Plus von 6,8 Prozent bedeutet. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission hatten die Anhebung als zu niedrig bezeichnet, wurden aber überstimmt.

Die Co-Vorsitzende der Grünen, Ricarda Lang, hatte sich für eine stärkere Erhöhung ausgesprochen. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission sei für viele Menschen, die wenig verdienten, ein «Schlag ins Gesicht». Auch SPD-Chef Klingbeil hatte eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns gefordert.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.