In der Kölner Hotellerie mehren sich offenbar die Klagen über die Bearbeitung der Bettensteuer. Wie die Rundschau berichtet, stünden Hotels zum Teil vor bürokratischen Hürden und kundenunfreundlichem Gebaren des Kassen- und Steueramts. Im vorliegenden Fall hatte sich die Stadt offenbar geweigert, einer Geschäftsfrau ihre geleistete Bettensteuer zurückzuerstatten.
Die Frau hatte für eine berufliche Schulung im Dezember 2017 zwei Nächte in der Domstadt verbracht. Nach ihrer Abreise wollte sie sich die Steuer erstatten lassen. Doch die Stadt lehnte dies ab, da das Hotel die Steuer noch nicht überwiesen habe. Im Juni 2018 erhielt das betroffene Hotel endlich den entsprechenden Bescheid und informierte die Geschäftsfrau, die erneut um die Erstattung bat. Die Stadt habe dann laut Rundschau-Bericht jedoch mitgeteilt, dass die Frist für die Erstattung abgelaufen sei. Daraufhin erstattete das Hotel Widerspruch gegen den Steuerbescheid der Stadt, die wiederum mit der Androhung einer Strafanzeige reagierte.
Hoteliers und Dehoga vermuten laut Rundschau hinter dieser Methode eine Masche der Verwaltung, um die Einkünfte aus der Bettensteuer nach oben zu treiben. Schließlich seien eine Vielzahl der Gäste ausländische Messe-Gäste, die den hohen Aufwand für die Erstattung scheuen würden.