Kurzarbeitergeld - Bundesregierung beschließt leichteren Zugang bis 30. Juni 2022

| Politik Politik

Die Betriebe in Deutschland sollen noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit beantragen können. Das hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen. Demnach sollen die pandemiebedingten Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden. Sonst wären die Sonderbedingungen am 31. März ausgelaufen.

Mit der sogenannten Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen, die das Kabinett auf den Weg gebracht hat, soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden.

«Ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen», heißt es dazu in dem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium.

DRV begrüßt Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen

 „Das Kurzarbeitergeld hat sich als überaus wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der Corona-Pandemie erwiesen“, begrüßt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), die Entscheidung. „Wir haben zahlreiche Gespräche geführt und sind sehr erleichtert, dass die Politik hier noch rechtzeitig entschieden hat. Demnächst haben die Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sicherheit.“

In einer Umfrage des DRV Anfang Februar gaben 80 Prozent der teilnehmenden Unternehmen an, vom Auslaufen der Kurzarbeitsregelungen Ende März betroffen zu sein. Darüber hinaus wäre ohne die Verlängerung bei zahlreichen Reisebüros, Reiseveranstaltern und anderen Unternehmen der Branche mit Entlassungen zu rechnen gewesen: Über 40 Prozent aller Befragten hätten nach eigenen Aussagen Personal abbauen müssen. „Die Reisewirtschaft war und ist von Corona wirtschaftlich massiv betroffen, auch wenn wir optimistisch in Richtung Sommer schauen. Die Reiselust der Menschen ist da“, so der DRV-Präsident. „Und dafür sind gut ausgebildete Fachkräfte unerlässlich.“

Bisher nicht entschieden ist die Frage der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit. Diese werden den Arbeitgebern seit Beginn des Jahres nur noch zu 50 Prozent erstattet. „Das bedeutet eine erhebliche Kostenbelastung für die Unternehmen“, so Fiebig. „Entgegen unserer Hoffnung hat die neue Bundesregierung die 100-prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bisher nicht wieder in Kraft gesetzt. Wir appellieren daher dringend an die Ampel-Koalition, diese rückwirkend zum 1. Januar wieder zu ermöglichen.“

Mit einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation, so dass gänzlich auf das Instrument der Kurzarbeit verzichtet werden kann, rechnet die Branche mehrheitlich frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2022, ist der DRV-Umfrage zu entnehmen. „Vor diesem Hintergrund der weiterhin angespannten Situation des Tourismus muss auch zeitnah über eine Verlängerung der Überbrückungshilfen entschieden werden. Die Äußerungen nach der Sonderwirtschaftsminister-Konferenz gestern stimmen uns positiv. Eine Entscheidung ist bei der nächsten MPK notwendig“, so der DRV-Präsident. „Wir gehen fest von einer Erholung der Reisewirtschaft mit Ende der Corona-Pandemie aus. Jetzt braucht es aber Planungssicherheit – für die Mitarbeitenden, die Unternehmen selbst und für die Kundinnen und Kunden.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.