Kurzarbeitergeld: Was tun, wenn die alte Bezugsdauer ausgeschöpft ist?

| Politik Politik

Im März wurde das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz im im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Damit werden insbesondere die erhöhten Kurzarbeitergeldsätze bei längerer Kurzarbeit verlängert und die maximale Bezugsdauer für das KuG von 24 auf 28 Monate ausgeweitet. Die Regeln gelten bis zum 30. Juni 2022.

Ein Hinweis des DEHOGA für gastgewerbliche Betriebe, die in den letzten Wochen Ablehnungen ihrer KuG-Anzeigen für März bzw. April erhalten haben, weil sie die bisher geltende maximale Bezugsdauer von 24 Monaten bereits ausgeschöpft hatten:

Die verlängerte Bezugsdauer von 28 Monaten ist rückwirkend zum 1. März 2022 in Kraft getreten. Unternehmen, die im März 2022 die alte Bezugsdauer bereits ausgeschöpft hätten, können nun mittels formloser Verlängerungsanzeige anzeigen, dass die Kurzarbeit weiterläuft. Anschließend ergeht ein neuer Bewilligungsbescheid. Hierfür sollte Kontakt zur zuständigen Agentur für Arbeit aufgenommen werden.

Bereits in der letzten Woche hatten der DEHOGA berichtet, dass kurzfristig darüber hinaus eine Verordnungsermächtigung geschaffen wurde, die die Bundesregierung zu einer weiteren Verlängerung dieser Regelungen bis 30. September 2022 ermächtigt und auch Möglichkeiten zur Wiedereinführung der Sozialabgabenerstattung öffnet. Wie es hier weitergeht will der DEHOGA zeitnah berichten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.