Länder laufen Sturm gegen Corona-Pläne des Bundes

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Die Ministerpräsidenten haben fundamentale Kritik an der geplanten Abschaffung aller einschneidenden Corona-Schutzmaßnahmen geäußert. Das von der Bundesregierung geplante Gesetz sei «das exakte Gegenteil» von dem, was die Länder bräuchten, um schnell auf dramatische Corona-Entwicklungen reagieren zu können, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), nach den Bund-Länder-Gesprächen am Donnerstag.

Das neue Gesetz für das Corona-Management soll an diesem Freitag vom Bundestag beschlossen werden und kommt dann direkt in den Bundesrat. Die Gesetzespläne sehen nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Für regionale «Hotspots» sollen jedoch weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament dort eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Die Länder benötigten weiterhin Basismaßnahmen wie Abstand, Maske und Tests, unterstrich Wüst. Solche Auflagen müssten auch in kurzer Zeit verhängt werden können. Dies sei bei dem geplanten Gesetz nicht der Fall. Selbst für einfache Maßnahmen wie Abstand und Maskenpflicht seien die Hürden zu hoch. Die geplante Neuregelung sei «rechtlich unsicher und praktisch nicht umsetzbar». Das gelte vor allem für die «Hotspot»-Regelung.

Zudem habe der Bund seine Zusage gebrochen, die Länder frühzeitig an der Neuregelung zu beteiligen. Dementsprechend breit sei die «parteiübergreifend sehr deutliche Kritik». Dies wurde auch in Protokollnotizen aller Bundesländer festgehalten.

«Der Bund trägt jetzt die Verantwortung dafür, dass den Ländern die Werkzeuge für einen schnellen und effektiven Basisschutz genommen wurden», sagte Wüst, der wegen einer Corona-Infektion während einer Dienstreise nach Israel aus Jerusalem zugeschaltet war. «Bund und Länder waren in der Pandemie immer erfolgreich, wenn sie gemeinsam gehandelt haben. Die Länder sind auch in Zukunft bereit dazu.»

Der geplante neue Rahmen für Corona-Schutzregeln

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie muss eine neue Rechtsgrundlage für Alltagsauflagen her - denn die bestehende läuft an diesem Samstag ab. Am Freitag soll der Bundestag dazu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschließen, am selben Tag soll sich der Bundesrat abschließend damit befassen. Ein Überblick über die Pläne der Ampel-Koalition, gegen die die Länder bei Beratungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag heftig protestierten:

«Basisschutz»:

Nach Monaten mit breit angelegten Corona-Vorgaben wie Masken- und Testpflichten, Zuschauer-Obergrenzen und Zugangsregeln wie 2G und 3G sollen nur noch wenige allgemeine Auflagen möglich sein:

- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber.

- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen.

- Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas.

- Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

«Hotspots»:

Darüber hinaus sollen die Länder zusätzliche Beschränkungen ergreifen können - aber erst dann, wenn das Landesparlament «die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» in einer «konkret zu benennenden Gebietskörperschaft» feststellt. Dies kann eine Kommune, eine Region oder - laut Bundesgesundheitsministerium - auch ein ganzes Bundesland sein. Möglich sein sollen dann:

- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen - darunter fielen auch Schulen.

- Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

- Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

- Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten.

Übergangsregelung:

Vorgesehen ist eine zweiwöchige Übergangszeit, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben - ausgenommen sind etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen. Zahlreiche Länder wollen diese Frist nutzen.

Scholz verteidigt Ende der meisten Corona-Maßnahmen

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat das geplante Auslaufen vieler Corona-Maßnahmen verteidigt. Die Corona-Pandemie sei nicht vorbei, darüber sei man sich einig, sagte er am Donnerstag in Berlin nach Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder. Aber die Lage in den Krankenhäusern entwickele sich nicht so dramatisch, wie das früher bei solch hohen Corona-Zahlen der Fall gewesen wäre. Wer geimpft und geboostert sei, könne auf einen eher milden Verlauf hoffen.

«Nun treten wir auch in eine neue Phase der Pandemie ein, in der wir, wie fast alle unsere Nachbarländer auf die meisten Schutzmaßnahmen verzichten werden.» Es sei klar, dass die Bundesländer sich mehr wünschten. Trotzdem sei das eine rechtliche Grundlage, auf der für die Zukunft aufgebaut werden könne, sagte Scholz mit Blick auf die entsprechenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die ab Sonntag nur noch bestimmte Corona-Maßnahmen erlauben. Scholz bedankte sich für eine «sehr konstruktive Diskussion» während der Beratungen mit den Ländern.

Die Länder kritisieren den Bund für die aktuelle Corona-Politik scharf und hatten das nach Teilnehmerangaben in den Beratungen mit Scholz auch erneut deutlich gemacht. Sie werfen Berlin einen Alleingang vor. Kritisiert wird konkret, dass in vielen Bereichen des Alltags die Maskenpflicht abgeschafft werden soll. Zudem halten die Länder die sogenannte Hotspot-Regelung in der Praxis für kaum umsetzbar.

Scholz rief die Bürger dazu auf, weiterhin von sich aus gewohnte Vorsichtsmaßnahmen wie Abstand beizubehalten und auch «freiwillig zum eigenen Schutz Masken zu tragen, wo es aus eigenem Gefühl heraus Sinn macht». Das Wichtigste sei zudem, dass sich mehr Menschen endlich impfen ließen. «Denn der nächste Herbst kommt bestimmt.»

Söder kritisiert Ampel: Gemeinsamkeit im Kampf gegen Corona vorbei

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat der Ampel-Koalition vorgeworfen, zwei Jahre Gemeinsamkeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie einseitig aufzukündigen. Der Stil der ehemaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sei es immer gewesen, einen gemeinsamen Weg mit den Ländern zu finden und dann erst Gesetze zu ändern, sagte Söder nach einer Schalte von Bund und Ländern am Donnerstag in München. Die neue Bundesregierung habe sich dagegen für einen Corona-Alleingang entschieden - das sei schlechter Stil. «Zwei Jahre gemeinsame Wegstrecke sind vorbei», klagte der CSU-Vorsitzende.

Der Bund hat - ohne Beteiligung der Länder - den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz erarbeitet. Der Gesetzentwurf soll an diesem Freitag vom Bundestag beschlossen werden und kommt dann direkt in den Bundesrat - zustimmungspflichtig ist er dort aber nicht.

Konkret kritisierten Söder und auch viele andere Ministerpräsidenten, dass der Bund in vielen Bereichen des Alltags die Maskenpflicht abschaffen will. Und die Hürden für die Einführung einer sogenannten Hotspot-Regelung halten sie in der Praxis für kaum umsetzbar.

«Die Länder konnten nichts mehr beschließen, weil der Bund schon allein entschieden hat», sagte Söder. Damit komme nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist am 2. April tatsächlich der von der FDP durchgeboxte «Freedom Day». Und das, obwohl Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der Videoschalte eindringlich vor neuen, gefährlichen Virusvarianten gewarnt habe. Söder erinnerte daran, dass die Ampel sich schon einmal habe korrigieren müssen, nämlich beim Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Herbst.

Söder fügte hinzu, angesichts des neuen Corona-Kurses der Bundesregierung müsse man sich nun auch überlegen, ob die Quarantäne-Regeln überhaupt noch praktikabel seien. Am meisten Sorge machten ihm aber derzeit die hohen Inzidenzen unter Schülern.

Baden-Württemberg protestiert heftig gegen Corona-Pläne der Ampel

Parteiübergreifend haben die Länder dem Bund bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag einen verantwortungslosen Alleingang in der Corona-Politik vorgeworfen. Besonders deutlich in der Kritik an der Ampel-Regierung wurde dem Vernehmen nach auch Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne), dessen Partei im Bund mitregiert. «Einen solchen Umgang mit den Ländern hat es noch nie gegeben», soll sich Kretschmann Teilnehmern zufolge in der Schalte aufgeregt haben. Eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit stelle er sich anderes vor.

Konkret stören sich Kretschmann und andere Länder daran, dass der Bund mit dem neuen Gesetz für das Corona-Management weitgehende Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie zum Ende dieser Woche abschafft. Kretschmann hatte in den vergangenen Wochen immer wieder kritisiert, dass den Ländern dann die Instrumente fehlten, um die Pandemie weiterhin bekämpfen zu können. Er verstehe das Vorgehen der Bundesregierung nicht, wurde er am Donnerstag aus der Schalte zitiert. «Bisher haben wir über zwei Jahre gut zusammengearbeitet. Es gibt keine rationalen Gründe, warum es zu diesem Bruch von Seiten des Bundes kommt.»

Baden-Württemberg hielt den Unmut über die Corona-Pläne der Ampel mit den unionsgeführten Ländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in einer Protokollerklärung fest. Die Länder bedauerten, dass die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes weitestgehend ohne ihre Beteiligung konzipiert worden seien, obwohl sie maßgeblich für den Vollzug zuständig seien, heißt es in der Erklärung. Die Pläne des Bundes blieben hinter dem erforderlichen Schutzniveau zurück. Zudem sei die vorgesehene Hotspot-Regelung rechtlich nicht sicher umsetzbar und praktisch nicht nutzbar.

Die Gesetzespläne des Bundes sehen ab dem 20. März - also diesem Sonntag - lediglich noch eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Für regionale «Hotspots» sollen jedoch weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament dort eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Baden-Württemberg will wie einige andere Länder aber noch eine vorgesehene Übergangsfrist nutzen und aktuell geltende Schutzregeln bis zum 2. April aufrechterhalten.

Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) sagte, der Bund sei mit einer leichtsinnigen Corona-Politik im Blindflug unterwegs. «Der Autopilot ist abgeschaltet und die Länder sitzen hinten im Flugzeug, werden in Geiselhaft genommen.» Die Länder würden vom Bund komplett allein gelassen. «Das ist grob verantwortungslos – der Bund geht den Weg einer Durchseuchung der Bevölkerung mit den damit verbundenen Risiken, Nebenwirkungen und Langzeitfolgen.» Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) lasse jegliche Führung vermissen.

Tschentscher sieht Corona-Kurs der Bundesregierung kritisch

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat sich kritisch zum Kurs der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie geäußert. Auch in Hamburg wäre man lieber dem Rat der Experten gefolgt, «die Maskenpflicht hochzuhalten», sagte er am Donnerstag nach den Beratungen mit seinen Länderkollegen und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) habe es eine «kritische Würdigung» des von der Berliner Ampel vorgelegten Infektionsschutzgesetzes gegeben. «Wir müssen feststellen als Länder, dass es in der Situation, die wir haben, weiterhin nötig ist, Schutzmaßnahmen zu haben», sagte der Bürgermeister.

Das neue Gesetz soll an diesem Freitag vom Bundestag beschlossen werden und kommt dann direkt in den Bundesrat. Es sieht nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Für regionale «Hotspots» sollen jedoch weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament dort eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Die Länder sähen es kritisch, dass diese zusätzliche Bedingung ein zusätzliches Verfahren nötig mache, sagte Tschentscher. «Bei eine Verschlechterung der Infektionslage, die ich für Hamburg nicht sehe (...) sind wir der Auffassung, dass der Gesetzgeber erneut sofort handeln muss.»

Trotz auch in Hamburg deutlich steigender Infektionszahlen sieht der Bürgermeister die Stadt gut aufgestellt. «Die hohe Impfquote schützt uns. Und deshalb bin ich auch sicher, das wir auch die zweite Welle der Omikron-Variante gut überstehen werden.»

Hotspot Niedersachsen? Neue Corona-Regeln sorgen für Unverständnis

Niedersachsens Landesregierung bringt widerstrebend einige Corona-Lockerungen auf den Weg, will die meisten Auflagen aber bis zum 2. April verlängern. Man werde versuchen, das, was «an rudimentären Maßnahmen noch zulässig sein wird», zu nutzen, sagte Krisenstabs-Leiter Heiger Scholz am Donnerstag über das Regelwerk, das von Samstag an im Land gelten soll. Hintergrund ist die vom Bund geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die nach Worten von Scholz «die wesentlichen Werkzeuge nicht etwa nur in den Schrank legt, sondern wegschmeißt».

Zwar sieht der Bundesentwurf vor, dass die Länder für einzelne Hotspots auch weitergehende Beschränkungen beschließen könnten. Allerdings sind die Corona-Infektionszahlen und die Zahl der Krankenhausaufnahmen von Infizierten derzeit landesweit so hoch wie nie. Die Vizechefin des Krisenstabs, Claudia Schröder, betonte daher, dass der Bund explizit darauf hingewiesen habe, dass die Hotspot-Regel auch auf das ganze Bundesland angewendet werden könnte, wenn eine gefährlichere Virusvariante auftrete oder wegen hoher Infektionszahlen eine Überlastung der Krankenhäuser drohe.

Sowohl SPD als auch CDU und Grüne kritisierten den Lockerungsplan des Bundes, der am Donnerstag auch in einer Bund-Länder-Runde auf Ebene der Regierungschefs diskutiert wurde, im Gesundheitsausschuss des Landtags als unverantwortlich. Die FDP argumentierte hingegen, bei einer veränderten Pandemielage müsse es auch veränderte Regeln geben.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erneuerte seine Kritik am Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz. Er geht aber davon aus, dass der Entwurf trotz Kritik von vielen Seiten am Freitag sowohl Bundestag als auch Bundesrat passieren wird. Im Bundestag gebe es eine entsprechende Mehrheit und für die Bundesländer und auch ihn selbst sei es nicht vertretbar, gänzlich ohne Regelung dazustehen. «Ich mag mir einen regellosen Zustand in dieser Situation nicht vorstellen», sagte Weil nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Blick auf die weiter steigenden Corona-Infektionszahlen.

Zu den Beschränkungen, die schon an diesem Wochenende fallen sollen, zählt die Obergrenze für Zuschauer bei Großveranstaltungen, etwa in Fußballstadien. Voraussetzung dafür ist, dass alle Zuschauer gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind (2G-Regel). Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen demnach künftig auch keine Mindestabstände oder Maskenpflichten mehr beachtet werden. 

Bei Events in geschlossenen Räumen müssen dagegen FFP2-Masken getragen werden, ab 2000 Teilnehmern gelten drinnen zudem Abstandsvorgaben. Veranstaltungen mit maximal 2000 Zuschauern sollen nach der 3G-Regel möglich sein - dort reicht also auch ein negativer Corona-Test aus. Zuletzt galt für Veranstaltungen eine Obergrenze von 25 000 Zuschauern oder 75 Prozent der Stadionkapazität.

Mit der Lockerung der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken setzt das Land außerdem einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg um. Weiter gelten soll hingegen die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften. Und auch die Testpflicht für betreute Kinder ab drei Jahren soll um zwei Wochen verlängert werden. Sie sieht vor, dass die Kinder oder enge Angehörige drei Tests pro Woche vorlegen müssen. Ursprünglich war diese Vorgabe bis Ende der Woche befristet.

Drei verpflichtende Tests pro Woche bleiben auch wie angekündigt an den Schulen vorgeschrieben. Wie geplant entfallen soll indes am Montag die Maskenpflicht für Grundschüler während des Unterrichts.

Rheinland-Pfalz: Corona-Kurs ändert sich nach Bund-Länder-Runde nicht

Die Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz werden - wie bereits beschlossen - um zwei Wochen bis einschließlich 2. April verschoben. Ob es danach noch spezielle Regeln für sogenannte Hotspots geben werde, sei noch offen, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Donnerstag in Mainz nach der Bund-Länder-Schalte. «Wir werden uns nächste Woche Gedanken machen, wie geht es ab dem 2. April weiter», sagte sie. Die Bundesländer hatten während der Schalte die vom Bund geplante Abschaffung aller einschneidenden Corona-Schutzmaßnahmen kritisiert.

Andere Themen des virtuellen Treffens der Länderchefs mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vertretern der Ampel-Regierung im Bund waren die steigenden Energiepreise und die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine. Ein Überblick:

Corona-Schutzmaßnahmen: «Ich hätte gerne die allgemeine Maskenpflicht als Option gehabt», sagte Dreyer. Die Bundesregierung habe aber anders entschieden und sie unterstütze die bundeseinheitliche Regelung. Ihre Landesregierung verlasse sich zudem auf die Zusage des Bundes, dass das Infektionsschutzgesetz erneut angepasst werde, sollte sich im Herbst die Situation wieder verschärfen und das Gesundheitssystem unter Druck geraten. Der Bundesrat werde zustimmen und nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. «Ich glaube, dass die Pandemie im Moment beherrschbar ist.»

«Wir haben sehr hohe Infektionszahlen, aber keine dramatische Situation in den Krankenhäusern.» Zudem hofften Wissenschaftler, dass die Zahlen um Ostern zurückgingen. Allerdings gebe es große Ausfälle, weil viele erkrankten. Daher appelliere sie an alle Bürger: «Schützen Sie sich mit einer Maske.»

Flüchtlinge aus der Ukraine: Mit jedem Tag des Krieges werde die Situation der Menschen in der Ukraine dramatischer. Rund 3,5 Millionen Menschen seien auf der Flucht. Für Rheinland-Pfalz gehe sie bislang von ungefähr 14 500 Flüchtlingen aus der Ukraine aus, sagte Dreyer. Etwa 3500 Menschen seien über den Verteilschlüssel des Bundes zugewiesen worden. Eine Abfrage der Kommunen habe zudem ergeben, dass etwa 11 000 Kriegsflüchtlinge bereits im Land seien.

Zwar müssten sich Ukrainer in den ersten 90 Tagen nicht registrieren lassen. «Es ist aber gut, wenn die Menschen schnell zu den Ausländerbehörden kommen und sich registrieren lassen.» Dann könnten sie Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, und - wenn sie bereits die Kraft dazu hätten - eine Arbeit aufnehmen. Für die Kinder greife dann die Schulpflicht. «Jeder, der eine Unterstützung braucht, braucht eine Registrierung.» Der Bund biete kostenfreien Zugang zu den Sprach- und Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an.

Energieversorgung: Es sei wichtig, dass die Bundesregierung die soziale Abfederung der Preissteigerungen beschlossen habe, sagte Dreyer. Für die Unternehmen gerade auch in Rheinland-Pfalz seien die hohen Energiekosten eine wachsende Belastung. Die Abschaffung der EEG-Zulage sei ein wichtiger Schritt. Ein Signal seien auch die vom Bund in Aussicht gestellten Kredit-Sofortprogramme. Das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien müsse erhöht und Deutschland und Europa müssten bei der Energieversorgung widerstandsfähiger gemacht werden.

Günther sieht Zustimmung zum Infektionsschutzgesetz trotz Kritik

Für das Infektionsschutzgesetz des Bundes wird es nach Überzeugung von Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) trotz einhelliger Kritik der Länder im Bundesrat Zustimmung geben. «Schleswig-Holstein wird seinen Beitrag leisten, dass am Freitag zugestimmt wird», sagte Günther am Donnerstag nach Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundesregierung. «Denn noch schlimmer wäre es, wenn wir durch eine Verlängerung, ein Vermittlungsverfahren, gar keine Möglichkeit hätten, hier auch unseren Kurs umzusetzen. Von daher gehe ich davon aus, dass das Gesetz den Bundesrat passieren wird.»

Die Kritik der schleswig-holsteinischen Landesregierung sei von allen Ländern unterstützt worden. Das gelte für die Kritik am mangelnden Beteiligungsverfahren der Länder sowie für die Masken- und Hotspot-Regelungen, sagte Günther.

Haseloff: Neuer Corona-Kurs ohne Beteiligung der Länder festgelegt

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat dem Bund bei der Bestimmung des neuen Corona-Kurses ab dem 20. März einen Alleingang vorgeworfen. «Ich bedauere, dass das alles praktisch ohne Beteiligung und gegen die explizit sachlichen Anforderungen der Länder gelaufen ist», sagte Haseloff der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag nach einer Videoschalte von Bund und Ländern.

Während der Konferenz haben die Ministerpräsidenten nach Teilnehmerangaben parteiübergreifend deutliche Kritik am Bund geübt. Die Länder bemängeln, dass der Bund in vielen Bereichen des Alltags die Maskenpflicht abschaffen will. Zudem sei eine vorgesehene Hotspotregelung rechtlich nicht sicher
umsetzbar und praktisch nicht nutzbar, rügten mehrere Länder. Sie dringen auf einen angemessenen Basisschutz.

In Sachsen-Anhalt soll ein Teil der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen mit einer Übergangsregelung bis voraussichtlich 2. April verlängert werden. Dazu will sich die Landesregierung in den nächsten Tagen noch abstimmen.

Hessens Corona-Kabinett zurrt Corona-Übergangsregeln fest

Hessens Corona-Kabinett will am Freitag die Corona-Regeln für die Übergangsfrist bis 2. April nach Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes an diesem Wochenende festzurren. Geplant sei, dass die hessischen Corona-Maßnahmen zunächst bis auf wenige Ausnahmen so bleiben, wie sie sind, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstagabend nach einem Treffen von Bund und Ländern in Berlin. Dies betrifft etwa den Zugang zu Restaurants (3G, 2G, 2G Plus). Auch die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienekonzepte blieben im bisherigen Umfang bestehen.

Für weitere Schutzmaßnahmen entfällt am Sonntag (20. März) die Rechtsgrundlage, erläuterte Bouffier. Dann laufen die bisherigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen sowie die Kontaktdatenerfassung aus.

Das neue Gesetz der Bundesregierung für das Corona-Management soll am Freitag vom Bundestag beschlossen werden und kommt dann direkt in den Bundesrat - zustimmungspflichtig ist es dort aber nicht. Die Gesetzespläne sehen nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können. Für regionale «Hotspots» sollen weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Von den Ländern sei das Gesetzesverfahren erneut heftig kritisiert worden, sagte Bouffier in Berlin. Unter anderem bei der «Hotspot»-Regelung seien die neuen Vorgaben für ein Flächenland nicht umsetzbar. Außerdem käme im geplanten neuen Gesetz eine ganze Reihe von Rechtsbegriffen vor, die nicht eindeutig seien. Bouffier nannte als Beispiel, dass undefiniert bleibe, wann genau ein «besonderer Anstieg der Inzidenzen» bestehe.

Nach dem 2. April ermöglicht der Bund nach aktuellem Stand nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen, wie der Ministerpräsident erklärte. Damit gelte eine Maskenpflicht nur noch unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie in Bussen und Bahnen. Die Corona-Testpflicht bleibt nur noch in Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie in Schulen bestehen.

Kein «Freedom Day»: Welche Corona-Regeln in Thüringen vorerst bleiben

Masken, Impfausweise und Corona-Tests sollten die Menschen in Thüringen vorerst noch nicht weglegen: Wegen der hohen Infektionszahlen im Freistaat bleiben etliche der bisherigen Corona-Regeln fortbestehen. Denn während am Samstag tiefgreifende Corona-Maßnahmen im Bundesinfektionsschutzgesetz auslaufen, nutzt Thüringen wie viele andere Bundesländer eine Übergangsregelung. Sie soll schon in der Nacht zu Samstag per Verordnung in Kraft gesetzt werden und gilt dann bis zum 2. April.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat schon signalisiert, dass sie manche Einschränkung auch nach diesem Datum für wahrscheinlich nötig hält - zum Beispiel die Maskenpflicht im Einzelhandel. Dafür wäre dann aber ein Landtagsbeschluss notwendig - und dafür bräuchte Rot-Rot-Grün im Parlament vier Stimmen aus den Reihen der CDU oder der FDP. Pandemiebekämpfung wird damit zur Verhandlungssache, Ausgang ungewiss. Klar ist hingegen bereits, was bis zum 2. April in Thüringen gelten soll. Ein Überblick:

Kontaktbeschränkungen

Sie entfallen komplett - auch für Menschen, die keinen Impf- oder anderen Immunschutz gegen das Coronavirus haben, können sich beliebig mit anderen Haushalten treffen.

Maskenpflicht

Sie soll in Innenräumen mit Publikumsverkehr bestehen bleiben. Das gilt auch für geschlossene Räume von Gaststätten. Auch im Nah- und Fernverkehr müssen die Menschen weiterhin eine Maske tragen. Hier reicht eine OP-Maske. In Krankenhäusern oder Pflegeheimen muss es eine FFP2-Maske sein.

3G-Regelung

Genesen, geimpft oder mit negativem Test: Die 3G-Regelung bleibt in Thüringen vorerst in vielen Bereichen bestehen. Dazu gehören Innenräume von Gaststätten und Bars, öffentliche Veranstaltungen, Proben von Chören und Orchestern, Fitnessstudios, Freizeitsport, Schwimmbäder und Saunen. Auch bei sexuellen Dienstleistungen mit zwei Beteiligten gilt 3G.

2G-Regelung

Gilt 2G, dürfen nur Genesene oder Geimpfte rein. In Thüringen soll das bis zum 2. April noch beim Zugang von Diskotheken, Clubs und Bordellen so sein. Auch bei bezahltem Sex mit mehr als zwei Menschen gilt 2G.

Personal

Beschäftigte, die in Bereichen arbeiten, wo für das Publikum 3G oder 2G gilt, müssen sich zwei Mal pro Woche testen lassen. Ungeimpfte Beschäftigte, die in 2G-Bereichen arbeiten, müssen zudem noch eine FFP2-Maske tragen.

Hotspot-Regelungen

Die bisherigen Hotspot-Regelungen fallen weg. Es gibt also nicht mehr mehrere Stufen mit unterschiedlich strengen Corona-Regeln, sondern nur noch ein Regelwerk für alle Regionen. Allerdings könnte sich das nach dem 2. April wieder ändern - je nach dem was der Landtag beschließt und ob er überhaupt etwas beschließt. (dpa)


 

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