Lockdown in Österreich fast überall zu Ende - Große Proteste

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Kurz vor Ende des Lockdowns in Österreich sind am Wochenende erneut Zehntausende gegen die Corona-Auflagen auf die Straße gegangen. Allein in Wien nahmen am Samstag an einem Protestmarsch nach Angaben der Behörden rund 44 000 Menschen teil. Auch in anderen Städten des Landes kam es zu Kundgebungen.

Der Chef der rechten FPÖ, Herbert Kickl, rief in Wien zu Widerstand gegen den geplanten Impfzwang auf. Diese Maßnahme wie auch der zeitlich unbegrenzte Lockdown für Ungeimpfte seien ein «Anschlag auf die Menschlichkeit». «Diese Regierung handelt sadistisch», sagte der Rechtspopulist vor seinen Anhängern. Die Regierung will mit Unterstützung von vier der fünf Parlamentsparteien ab Februar eine Impfpflicht als Vorbeugung gegen weitere Corona-Wellen. Es drohen hohe Geldstrafen für Impfverweigerer.

Seit Sonntag sind die landesweiten Ausgangsbeschränkungen für die Geimpften und Genesenen fast überall vorbei. Ungeimpfte dürfen bis auf weiteres ihr Zuhause weiterhin nur für den Weg zur Arbeit, zur Erledigung von Einkäufen des täglichen Bedarfs oder zur Erholung verlassen.

Theater, Museen sowie Freizeiteinrichtungen öffneten wieder. Am Montag folgt der Handel. Unterschiedlich ist das Vorgehen bei Gastronomie und Hotellerie. Nur in den Bundesländern Tirol, Vorarlberg und Burgenland durften Hotels und Restaurants bereits am Sonntag wieder Gäste empfangen. Die Bundesländer Salzburg, Niederösterreich, Kärnten und Wien erlauben dies erst in einigen Tagen oder in einer Woche wieder. Das Bundesland Oberösterreich bleibt bis zum 17. Dezember im Lockdown. Bundesweit gelten eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, eine weitreichende 2G-Regel sowie eine Sperrstunde für die Gastronomie um 23.00 Uhr

Alle, die einen Ski-Urlaub in Österreich planen, müssen berücksichtigen, dass in Lokalen, Hotels und Seilbahnen die 2G-Regel gilt, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene. Die Nachtgastronomie und die Après-Ski-Lokale bleiben zu. «Wir haben sensationellen Schnee. Das Wetter spielt uns in die Karten und steigert die Lust auf einen Skiurlaub», so ein Gastronom aus Ellmau zur «Tiroler Tageszeitung» (Sonntag). Die Gäste hätten sehnsüchtig auf die Wiederöffnung gewartet. «Die Telefone glühen seit der Pressekonferenz der Regierung am vergangenen Mittwoch heiß.» Für die Rückreise nach Deutschland müssen Touristen geimpft oder genesen sein, um einer sonst nötigen Quarantäne zu entgehen.

Angesichts der massiven vierten Corona-Welle und der hohen Belastung der Kliniken mit Covid-Patienten hatte die österreichische Bundesregierung am 22. November die Notbremse gezogen. Seitdem ist die Sieben-Tage-Inzidenz um zwei Drittel auf rund 370 Fälle unter 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche gefallen. Die Lage in den Kliniken hat sich leicht entspannt. Die Impf-Dynamik hat trotz aller Drohungen und Appelle seit einer Woche wieder deutlich an Schwung eingebüßt. Die Impfquote liegt bei rund 68,4 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Regelungen für Hotel und Gastronomen in Österreich

[Alle Regeln im Detail]

  • Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie Freizeitbetriebe und der Handel können für geschützte Personen ab 12. Dezember 2021 wieder öffnen - es gilt die 2G-Regel (geimpft bzw. genesen)
  • FFP-2-Maskenpflicht gilt für sämtliche öffentlichen Bereiche in geschlossenen Räumen (In der Gastronomie gilt dies insbesondere, wenn sich Gäste außerhalb ihres Sitzplatzes bewegen und in der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen im Innenbereich.)
  • Auch Betreiber:innen und Beschäftigte haben in geschlossenen Räumen bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Die Sperrstunde von Lokalen wird mit 23:00 Uhr festgelegt.
  • Eine Öffnung der Nachtgastronomie kann leider erst nach dem 10. Jänner 2022 erfolgen.
  • Die Konsumation von Speisen und Getränken darf nur am jeweiligen Verabreichungsplatz erfolgen, demnach ist der Barbetrieb untersagt – auch diese Regelungen werden bis mindestens 10. Jänner 2022 gelten.
  • Gelegenheitsmärkte können unter der Einhaltung der 2G-Regel und der FFP-2-Maskenpflicht stattfinden. Bei Ausschank von Speisen und Getränken gilt vorerst die Personenobergrenze von 300 Personen.
  • Veranstaltungen sind ab 12. Dezember 2021 wieder möglich, allerdings mit Obergrenzen:
    − Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: indoor max. 25 Personen, outdoor max. 300 Personen (Geburtstagsfeiern, Hochzeiten etc.)
    − Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: indoor max. 2.000 Personen, outdoor max. 4.000 Personen (Theater, Oper, Kino, Fußballspiele und Seminare)

REGELUNGEN FÜR KINDER

  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.

  • Kinder ab dem 12. Geburtstag benötigen einen entsprechenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:
    − Bei der Einreise gilt die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-Test)
    − Analog zu den allgemeinen geltenden Rahmenbedingungen ist beispielsweise zum Eintritt in Beherbergung, Gastronomie, Sportstätten, Freizeitbetriebe, Skilifte oder bei Veranstaltungen grundsätzlich ein 2G-Nachweis erforderlich.

  • Für schulpflichtige Kinder ist jedoch der „Ninja-Pass“ der Schulen dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Wenn die Testintervalle unter der Woche entsprechend der Schulverordnung eingehalten werden (mindestens 2 Mal pro Woche ein PCR-Test), gilt der „Ninja-Pass“ auch am Freitag, Samstag und Sonntag der jeweiligen Woche als 2G-Nachweis für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.

  • Für die schulfreie Zeit ist eine Sonderregelung vorgesehen:

    Für in Österreich schulpflichtige Kinder, die auch in der schulfreien Zeit von Montag bis Freitag einen gültigen Testnachweis vorweisen können (mind. 2 Mal pro Woche einen PCR-Test), gilt dies auch weiterhin als 2G-Nachweis. Alle näheren Details dazu, insbesondere zur Dokumentation, werden derzeit gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet. Dabei liegt die Gültigkeitsdauer von Antigentests bei 48 Stunden und für PCR-Tests bei 72 Stunden ab Probenentnahme.

    Dieses System soll lt. Tourismusministerium auch für Kinder (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) gelten, die nach Österreich reisen und keinen „Ninja-Pass“ besitzen.


 

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