Nach einem Instanzenmarathon hat das Oberlandesgericht München den Forderungen der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) eine klare Absage erteilt und die bisherigen Gebühren als angemessen bestätigt. Im Klartext bedeutet das: Der DEHOGA konnte, zusammen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, eine Mehrbelastung von fast 150 Millionen Euro pro Jahr, die auch die Hoteliers und Gastronomen getroffen hätte, erfolgreich abwehren.