Gestern stimmte das Bundeskabinett dem neuen Gesetzesentwurf zum Mindestlohn zu. Demnach soll er ab 2015 für „fast“ alle Arbeitnehmer gelten. Ausgenommen sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Jobantritt sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung. Auch Praktikanten in der Berufsvorbereitung können sich nicht auf die 8,50 Euro freuen. Auf Grundlage verschiedener Tarifverträge darf er zudem bis Ende 2016 unterschritten werden.