Angesichts niedriger Corona-Infektionszahlen hat Hessen zahlreiche Beschränkungen im Alltag gelockert. Viele Lockerungen für Hotels, Restaurants, Hochzeiten im Freien und Clubs, die eine Außenfläche haben, wurden erreicht. Doch es gibt einen großen Unterschied zwischen allem, was drinnen und dem, was draußen möglich ist, sagt der DEHOGA Hessen.
So bleibe die Testpflicht (bzw. Erfordernis des Negativnachweises) in Innenräumen weiterhin bestehen. Dafür könne unter bestimmten Bedingungen im Außenbereich von Clubs genauso wie bei Hochzeiten wieder getanzt werden. Auch Gäste müssen in der Außengastronomie keine Maske mehr tragen.
Ein Überblick: zu den Lockerungen
KIRCHEN: Bei Gottesdiensten ist der Gemeindegesang auch in Innenräumen wieder erlaubt. Die Lockerungen und neuen Möglichkeiten seien grundsätzlich zu begrüßen, sagte Volker Rahn, der Sprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings bedeuteten diese auch eine «riesige Herausforderung» für die eigenverantwortlichen Gemeinden, sagte er insbesondere mit Blick auf das Thema Gesang und Musik.
Der Corona-Krisenstab der EKHN wolle daher in Abstimmung mit den anderen hessischen Kirchen in der kommenden Woche Leitlinien erarbeiten, um den Gemeinden die Entscheidungen vor Ort zum Umgang mit den Lockerungen zu erleichtern. Das Bistum Limburg empfiehlt ihren hessischen Gemeinden, den gemeinsamen Gesang «behutsam wieder aufzunehmen», wie Sprecher Stephan Schnelle mitteilte. Corona sei noch nicht vorbei.
CLUBS UND DISKOTHEKEN: Diese dürfen Gäste im Außenbereich mit Auflagen wie der Testpflicht und einer Personenbegrenzung empfangen. Die Öffnung der Innenbereiche als Bar und Gastronomie ist erlaubt, nicht aber als Tanzveranstaltung. Wie genau sich die Clubs im Rhein-Main-Gebiet nun aufstellen, ist mitunter noch unklar. Man warte noch auf weitere Informationen vom Land, heißt es etwa bei der Initiative «Clubs am Main».
TANZSCHULEN: Auch die Tanzschulen hoffen auf mehr Freiräume, wissen aber noch nicht so recht, was die Lockerungen für sie bedeuten. «Wir warten auf die Auslegungshinweise», sagte Uwe Mundt, Inhaber einer Tanzschule in Langen, für den Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband (ADTV). Die neue Verordnung sei zu abstrakt und zu allgemein, um daraus etwa abzuleiten, wie viele Teilnehmer die Kurse besuchen dürfen. Die Tanzschule Mundt empfängt aktuell zehn Teilnehmer pro Kurs, die in festen Paaren tanzen, Bälle und Parties sind aktuell nicht geplant.
BORDELLE: Nadine Maletzkin, Betreiberin des Laufhauses «Sex Inn» im Frankfurter Bahnhofsviertel, hat gleich nach der Bekanntgabe der Öffnungsgenehmigung Getränke bestellt, lässt nun die bereits georderten Desinfektionsspender am Eingang und in allen Zimmern aufstellen. «Ich bin seit Monaten bereit, wieder zu öffnen - jetzt warte ich nur auf die konkreten Auflagen, etwa wie genau die Kontaktdatenerfassung erfolgen soll», berichtete sie. Die Kundennachfrage sei da: «Das Telefon geht schon seit einer Woche in einer Tour mit Fragen, wann wir wieder öffnen.»