Neuer Kurzleitfaden des BMWi zur Bundesregelung Schadensausgleich

| Politik Politik

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zum neuen Schadensregime „Bundesregelung Schadensausgleich“, der einen weiteren Beihilferahmen von bis zu 40 Millionen Euro pro Unternehmen umfasst, einen Kurzüberblick veröffentlicht.

Mit dem Beihilfeprogramm „Schadensausgleich“ können auch große Hotel- und Gastronomieunternehmen mehr Corona-Hilfen bekommen. Mit dem Schadensausgleich bis zu 40 Millionen Euro würde dies für die allermeisten dieser Unternehmen erreicht, schreibt der DEHOGA Bundesverband, der sich in den letzten Monaten eine solche Regelung stark gemacht hat.

Die Antragstellung für die erweiterte Überbrückungshilfe III auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich für Hilfen über 12 Millionen Euro ist ab sofort möglich, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Unter Einbeziehung der neuen Beihilferegelung mit der maximalen Höhe der Überbrückungshilfe von 40 Millionen Euro beträgt die Obergrenze für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe-Programme nun 52 Millionen Euro.

Auch die allgemeinen FAQs der Überbrückungshilfe wurden zwischenzeitlich um die Informationen zur Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19 ergänzt sowie in einigen weiteren Punkten angepasst.

Anspruchsberechtigte sind demnach nur direkt oder indirekt betroffene Betriebe. Direkt betroffenen sind Betriebe, die aufgrund von Corona-Verordnungen geschlossen werden mussten. Als indirekt Betroffene gelten Betriebe, die zumindest 80 Prozent ihres Umsatzes mit direkt Betroffenen machen.

Aus dem Beihilfeprogramm Schadensausgleich können maximal 40,0 Millionen Euro an Fördergeldern beansprucht werden. Daneben gibt es weiterhin die Fixkostenregelung mit maximal 10,0 Millionen Euro, die Kleinbeihilferegelung mit maximal 1,8 Millionen Euro sowie die De-minimis-Regelung mit maximal 200.000 Euro. Damit sind Corona-Hilfen pro Unternehmen bis maximal 52,0 Millionen Euro möglich.

Der Schadensausgleich kann nur für Zeiträume in Anspruch genommen werden, in denen aufgrund von Corona-Verordnungen Betriebe geschlossen werden mussten. Dabei erfolgt eine tagesgenaue Betrachtung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Lokführergewerkschaft GDL will ab Dienstagmorgen im Personenverkehr streiken, im Güterverkehr schon ab Montagabend. Der Konzern versucht, den Arbeitskampf im letzten Augenblick noch zu verhindern.

Der nächste GDL-Streik bei der Bahn startet schon an diesem Montag im Güterverkehr. Ab Dienstagfrüh trifft es auch Reisende und Pendler - und Fluggäste der Lufthansa.

Die EU will Verpackungsmüll den Kampf ansagen. Geplante neue Regeln werden etwa in Europas Supermärkten und Restaurants zu spüren sein. Deutsche Ziele allerdings sind zum Teil ambitionierter. Fragen und Antworten.

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.