Warenhäuser mussten ihre Geschäfte schließen, Tanzschulen und Gastronomie machten dicht, Fitnessstudios durften niemanden mehr hereinlassen: Der erste Lockdown in der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat viele Unternehmer und Betriebe hart getroffen. Sie zogen vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG), um die Regeln der NRW-Landesregierung vorläufig zu kippen. In den Eilverfahren aber blieben sie in der Regel erfolglos. Um Entschädigungsansprüche durchzusetzen, hielten die Firmen an ihren Klagen fest. Nach über zwei Jahren kommt es nun am 25. August und 22. September zu mehreren mündlichen Verhandlungen in den Hauptsacheverfahren am OVG in Münster. Das teilte eine OVG-Sprecherin auf Nachfrage mit.
Beim ersten Termin geht es um ein Fitnessstudio (Bielefeld), einen Personal-Trainer aus Gelsenkirchen, eine Tanzschule (Bonn) und eine Gastronomie (Essen). Rund vier Wochen später verhandelt das OVG in Sachen Galeria Karstadt Kaufhof und Peek & Cloppenburg. Hier geht es um die Begrenzung der Verkaufsfläche in Warenhäusern, Technikmärkten und Modegeschäften auf 800 Quadratmeter. Der Einzelhandel mit Produkten des täglichen Bedarfs durfte uneingeschränkt offen bleiben.