Olaf Scholz: Entscheidung über Mehrwertsteuer in Gastronomie am Jahresende

| Politik Politik

Über eine Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie wird nach Worten von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erst am Jahresende entschieden. Es gebe einen Haushaltsentwurf, und im November oder Dezember müsse der Bundestag schauen, ob er Geld habe oder nicht, sagte Scholz am Donnerstag bei einem Bürgergespräch der Bayern-SPD in München.

«Das ist ja eine teure Veranstaltung», sagte der SPD-Politiker. Wenn man die Regelung verlängern wolle, brauche man dafür den Bundestag und den Bundesrat. Denn die Verlängerung würde nicht nur den Bundeshaushalt Geld kosten, sondern auch die Länder und Gemeinden. Ein entsprechendes Gesetz müsse also in beiden Kammern mehrheitsfähig sein. Zum Jahresende werde man mit Blick auf die weitere Finanzentwicklung sehen können, «was da geht», sagte Scholz.

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war in der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Angesichts der Energiekrise wurde die Regelung bis Ende 2023 verlängert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband geht davon aus, dass bei einer Rückkehr zur vollen Mehrwertsteuer auf Speisen rund 12 000 Betriebe aufgeben werden. Derzeit gibt es in der Branche 186 000 Unternehmen.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte sich zuletzt bereits für eine Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ausgesprochen. Auch der bayerische Landtags-Spitzenkandidat Florian von Brunn plädierte bei der Diskussion mit Scholz für eine Verlängerung: «Wir gehen einfach gerne in die Wirtschaft - und auch zu bezahlbaren Preisen.» (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gewerkschaft Verdi und die Grünen im Bundestag haben sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Sie verwiesen erneut auf eine entsprechende EU-Richtlinie.

„Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist falsch und belastend“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes anlässlich der zum 1. Mai anstehenden Umsetzung der im Februar von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung um fast 20 Prozent.

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.

Das EU-Parlament hat die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung angenommen. Ein Verbote von Kleinstverpackungen wurden nach massiver Kritik überarbeitet. Auch eine Verpflichtung zum Angebot kostenfreien Leitungswassers in Restaurants wurde abgewendet. Das berichtet der DEHOGA.

Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegangebotspflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Kritiker beklagen die mangelnde Umsetzung des Gesetzes. Der BUND will nun nachsteuern.

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.