Im April stellte der Agrarausschuss des EU-Parlaments den Antrag, bestimmte Begriffe wie zum Beispiel Burger oder Wurst für vegetarische und vegane Lebensmittel zu verbieten. Diese würden die Verbraucher in die Irre führen, so die Begründung. Alternativ könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Disc“ oder „Bratling“ verwendet werden, so der Ausschuss.
Das sieht die Ernährungsorganisation ProVeg jedoch grundsätzlich anders: ProVeg sei der Meinung, dass diese überflüssigen Änderungen ein Rückschritt seien, wie die Organisation nun mitteilte. Die Anträge würden nicht nur den Firmen schaden, die Veggie-Produkte vertreiben, sondern auch die Öffentlichkeit mit unklaren Produktkennzeichnungen verwirren.
Felix Domke, Leiter der Politikabteilung bei ProVeg, erklärt: „Die Verwendung traditioneller Namen wie Burger- und Würstchen-Bezeichnungen bei einem vegan-vegetarischen Produkt ist auch für Konsumierende wichtig. So wissen sie, welchen Geschmack und welche Textur sie von einem Produkt erwarten können. Das EU-Parlament adressiert ein Problem, das nicht existiert und Unternehmen daran hindern würde, ihre Produkte angemessen zu benennen.“ Wenn sogar Beschreibungen wie „eine pflanzliche Alternative zu Joghurt“ aufgrund der Verwendung des Wortes „Joghurt“ gesetzeswidrig sein sollen, wird deutlich, dass eine Lösung dieser missverständlichen Politik notwendig ist.
Eine Petition zum Stopp des Verbots kann auf der ProVeg-Website unterzeichnet werden. Bislang hat die Organisation mehr als 26.000 Unterschriften erhalten.