Betreiber von Reiseportalen im Internet dürfen für die Zahlung per gängigen Kreditkarten, Sofortüberweisung oder Giropay keinen Aufpreis verlangen gegenüber kaum gebrauchten Bezahloptionen. Dies hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den in London ansässigen Vermittler Opodo entschieden.