Sachsen verschärft Corona-Regeln - 2G in Restaurants

| Politik Politik

Nach stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen gelten ab Montag in Sachsen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens strengere Regeln. Mit der 2-G-Regelwird Ungeimpften fortan der Zugang zu Innengastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen verwehrt. Ausnahmen gibt es für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber einen Test. Die 2G-Regel, wonach nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben, gilt auch für Großveranstaltungen wie Fußball im Stadion, nicht aber für Einzelhandel und Gottesdienste. In Bussen, Bahnen und Taxis sind nun FFP2-Masken Pflicht. Für Schüler reicht aber ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Im Kampf gegen hohe Corona-Infektionszahlen gilt in Sachsen seit Montag in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel. Damit wird Ungeimpften der Zugang etwa zu Innengastronomie und vielen anderen Einrichtungen verwehrt. Erst am Wochenende hatte die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut die Marke von 400 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner übersprungen. Das macht den Freistaat erneut zum negativen Spitzenreiter bundesweit.

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die bis 25. November gilt, ist die 2G-Regel in Gaststätten, Clubs, Bars und Diskotheken sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen Pflicht. Dort haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ausnahmen gibt es für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber einen Test. Beschäftigte sind von der Regelung ausgenommen. Sie können mit Maske und tagesaktuellem Negativ-Test regulär arbeiten. Die 2G-Regel gilt auch für Großveranstaltungen wie Fußball im Stadion - nicht aber für Einzelhandel und Gottesdienste. Ausnahmen gelten auch für Weihnachtsmärkte und Bergparaden.

Wer Busse, Bahnen oder Taxis nutzt muss fortan eine FFP2-Maske tragen - Schüler dürfen aber auch medizinischen Mund-Nasen-Schutz verwenden. Zudem sollen Arbeitgeber ihren Büro-Mitarbeitern die Möglichkeit anbieten, im Home-Office zu arbeiten. Um Pflegeheime besser zu schützen, wird vom kompletten Personal inklusive externen Dienstleistern ein täglicher Testnachweis verlangt. Schulen und Kindergärten bleiben ungeachtet der Bettenbelegung in den Krankenhäusern regulär geöffnet.

Die Regeln sollen künftig auch strenger kontrollierte werden. In den vergangenen Tagen gab es Kritik, dass dies zu wenig erfolgt sei. Dazu sollen laut Landesregierung zusätzlich in jedem Landkreis sowie in Chemnitz, Dresden und Leipzig mindestens drei Kontrollteams täglich im Einsatz sein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.