«Saubere-Küchen-Gesetz» - Berlin führt Anfang 2023 Hygienebarometer ein

| Politik Politik

Auf einen Blick soll von Anfang 2023 an zu sehen sein, wie es in Berlin um die Einhaltung von Hygienevorschriften in Cafés, Restaurants, Imbissen und Kantinen steht. Das «Saubere-Küchen-Gesetz» tritt dann wie geplant in Kraft. Das teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage mit. Nach dem neuen Gesetz müssen die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung transparent gemacht werden. Das Kontrollergebnis wird nach Angaben der Senatsverwaltung in Form eines Balkendiagramms dargestellt.

Kundinnen und Kunden sollen schon vor Betreten des Restaurants oder Cafés mit Hilfe dieses sogenannten «Transparenzbarometers» leichter erkennen können, ob bei der Herstellung, Verarbeitung und dem Verkauf von Lebensmitteln die Hygienevorschriften eingehalten wurden.

«Eine Rechtsverordnung, die bereits erarbeitet wurde und die weitere Details zum Bewertungssystem und zur Darstellung des Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometers regelt, tritt voraussichtlich ebenfalls Anfang 2023 in Kraft», so die inzwischen zuständige Verbraucherschutzverwaltung unter der Leitung der Grünen-Senatorin Bettina Jarasch. Erarbeitet wurde das Gesetz noch in der vergangenen Wahlperiode. Verbraucherschutz war damals bei der Justizverwaltung angesiedelt.

Seinerzeit hatte der Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) scharfe Kritik geeübt. Nicht wegen des Gesetzes an sich, sagte vor einem Jahr Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder, das unterstütze sein Verband ausdrücklich. Er war aber dem damaligen Verbraucher-Senator Dirk Behrendt und seinen Mitarbeitern "unmögliches" Verhalten vor.

Denn der Dehoga sei ursprünglich zugesichert worden, dass Betreiber ein Recht auf Nachkontrolle haben, bevor ein negatives Hygiene-Ergebnis öffentlich gemacht wird. Dieser Passus fand sich dann aber nicht mehr im Gesetzentwurf. Er sei aber notwendig, so Lengfelder, damit Betreiber wegen kleiner Fehler nicht sofort an den Pranger gestellt würden. "Wir fühlen uns regelrecht veräppelt", betonte der Dehoga-Geschäftsführer.

Aus der Senatsverwaltung heißt es dazu, der Betreiber könne eine unangekündigte Nachkontrolle beantragen, müsse aber in der Zwischenzeit das Ergebnis der ersten Kontrolle aushängen.  (mit dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.