Seit Samstag werden in Hamburg Ungeimpfte in weiten Teilen aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen. Es gilt nun eine 2G-Pflicht - also Zugang nur für Geimpfte und Genesene - für Gastronomie, Bars, Clubs, Discos, körpernahe Dienstleister, Sport in geschlossenen Räumen sowie Freizeitchöre und Orchester. Für Ungeimpfte sind diese Bereiche demnach nicht mehr zugänglich.
Wesentliche körpernahe Dienstleistungen wie Haareschneiden, Fußpflege und medizinische Behandlungen sind weiterhin unter 3G-Bedingungen möglich. Beim 3G-Modell dürfen auch Ungeimpfte eingelassen werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Keine Verschärfungen gibt es vorerst im Einzelhandel.