Schleswig-Holstein: 2G-Regel tritt auch in Gastronomie in Kraft

| Politik Politik

Wegen gestiegener Infektionszahlen greifen in Schleswig-Holstein seit Montag schärfere Corona-Regeln. In Innenbereichen sind Menschen ohne Covid-19-Schutzimpfung von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G (geimpft, genesen), für berufliche Veranstaltungen und für Jugendliche 3G (geimpft, genesen oder getestet).

Am Samstag hatte die Landesregierung die bis 15. Dezember geltende neue Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Ungeimpfte dürfen keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind davon ausgenommen.

Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine ärztliche Bescheinigung und einen negativen Test vorlegen, um Angebote mit 2G-Regeln wahrzunehmen.

2G gilt seit Montag in Diskotheken, bei Dienstleitungen mit Körperkontakt (Friseure und medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen ausgenommen), Sport in Innenräumen, außerschulischen Bildungsangeboten, Touristenübernachtungen in Hotels sowie in geschlossenen Räumen auf Weihnachtsmärkten.

Behörden können auf Weihnachtsmärkten sowie bei anderen Veranstaltungen mit Marktcharakter und Veranstaltungen mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden außerhalb geschlossener Räume 2G anordnen. Dafür muss aufgrund der örtlichen Verhältnisse und des erwarteten Besucheraufkommens erhöhtes Infektionsrisiko bestehen.

Die 3G-Regel gilt im Norden nun bei beruflichen Veranstaltungen, geschlossenen Veranstaltungen in Gaststätten, im Profisport, bei beruflicher Bildung und beruflich bedingten Hotelübernachtungen.

Schüler müssen im Unterricht wieder eine Maske aufsetzen. Behörden können beispielsweise für Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche die Maskenpflicht anordnen. Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Ausgenommen sind weiter Kinder unter 14 Jahren.

Erfolgt der 3G-Nachweis mittels QR-Code, müssen Betreiber oder Veranstalter diesen mit der CovPassCheck-App des Robert Koch-Instituts (RKI) überprüfen. Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen als Angebot einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKI bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.