Schweiz verschärft Corona-Maßnahmen und lockert Einreiseregeln

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In der Schweiz werden die im Vergleich zurückhaltenden Corona-Regeln verschärft. Ab dem, 20 Dezember werden erstmals flächendeckende 2G-Regeln eingeführt. Das gilt auch für die Gastronomie. Die Einreiseregeln werden dagegen gelockert.

Einrreiseregeln Schweiz: Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen

Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat zudem das Testregime bei der Einreise angepasst, gültig ab Montag, 20. Dezember 2021. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.

2G mit Masken- und Sitzpflicht

Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich häufiger schwer. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken
Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Dank der zusätzlichen Testpflicht wird sichergestellt, dass keine infektiösen Personen an einer Veranstaltung ohne Masken- und Sitzpflicht teilnehmen. Nach der Konsultation wurde diese Regel ergänzt: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

Einschränkung privater Treffen drinnen
Erfahrungen zeigen, dass das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen beträchtlich ist. Deshalb hat der Bundesrat für privaten Treffen in Innenräumen Einschränkungen für nicht immunisierte Personen beschlossen. Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.

Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt
Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.

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