Schweizer Nationalrat will Bestpreisklauseln auf Buchungsplattformen verbieten

| Politik Politik

Schweizer Hotels oder Vermieter von Ferienwohnungen, die ihre Zimmer auf Buchungsplattformen wie zum Beispiel Booking.com anbieten, dürfen die dortigen Preise bislang nicht unterbieten. Der Schweizer Nationalrat will derartigen "Knebelverträge" nun jedoch den Riegel vorschieben. 

Es gehe um die grundsätzliche Frage, wie man mit Bedingungen von großen Online-Anbietern umgehen wolle, so Nationalrätin Min Li Marti. Sie stünden einer wirtschaftlichen Übermacht von großen Online-Plattformen, insbesondere mit monopolartigem Charakter, skeptisch gegenüber, erklärte Li laut SRF

Der Bundesrat ist eigentlich gegen einen solchen "Eingriff in die Vertragsfreiheit". Laut Judith Bellaiche von den Grünliberalen könne es nicht sein, dass das Wettbewerbsrecht für eine einzige Branche eingeschränkt werde. Auch Barbara Steinemann von der SVP betonte, dass Hotels und Vermieter von Ferienwohnungen viele Vorteile hätten, wenn sie ihre Angebote auf Buchungsplattformen anbieten. Da müsse man auch Nachteile in Kauf nehmen, so die Politikerin. 

Die Mehrheit des Nationalrats sah das jedoch anders. Preisabsprachen im Tourismusbereich seien schädlich und deshalb zu verbieten, zeigte sich Philipp Matthias Bregy, Präsident der Mitte-Fraktion, überzeugt. Die Nachbarländer hätten das auch getan. 

«Für die Beherbergungsanbieter ist es wichtig, dass sie auf ihrer eigenen Webseite ihre Preise aber auch die Konditionen und Verfügbarkeiten ihrer Zimmer selber bestimmen dürfen und sich so von den Online-Plattformen differenzieren können», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse und ergänzt: «Nur so können die unternehmerische Freiheit der Hoteliers und bessere Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden.» Durch ein differenziertes Angebot profitieren Konsumentinnen und Konsumenten von besseren Auswahlmöglichkeiten und günstigeren Preisen.

HotellerieSuisse bittet nun den Ständerat, dem Vorgehen des Nationalrates zu folgen und sich auch für ein Verbot aller Paritätsklauseln auszusprechen. Damit würde nicht nur der Wettbewerb gefördert, sondern auch der Standortnachteil der Schweizer Hotellerie beseitigt. 

In Deutschland fürfen Buchungsportale wie Booking.com ihren Partnerhotels nicht verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten. Eine solche sogenannte «enge» Bestpreisklausel beeinträchtige den Wettbewerb, gleichzeitig sei Booking nicht unbedingt darauf angewiesen, entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) im vergangenen Jahr (Tageskarte berichtete). 

«Eng» bedeutet, dass die Hotels auf konkurrierenden Portalen oder im Offline-Vertrieb günstigere Preise anbieten durften, also zum Beispiel am Telefon oder an der Rezeption. Es war aber nicht erlaubt, dafür im Internet zu werben. «Weite» Klauseln, die alle günstigeren Angebote verbieten, sind schon seit 2015 rechtskräftig untersagt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.