Schweizer Hotels oder Vermieter von Ferienwohnungen, die ihre Zimmer auf Buchungsplattformen wie zum Beispiel Booking.com anbieten, dürfen die dortigen Preise bislang nicht unterbieten. Der Schweizer Nationalrat will derartigen "Knebelverträge" nun jedoch den Riegel vorschieben.
Es gehe um die grundsätzliche Frage, wie man mit Bedingungen von großen Online-Anbietern umgehen wolle, so Nationalrätin Min Li Marti. Sie stünden einer wirtschaftlichen Übermacht von großen Online-Plattformen, insbesondere mit monopolartigem Charakter, skeptisch gegenüber, erklärte Li laut SRF.
Der Bundesrat ist eigentlich gegen einen solchen "Eingriff in die Vertragsfreiheit". Laut Judith Bellaiche von den Grünliberalen könne es nicht sein, dass das Wettbewerbsrecht für eine einzige Branche eingeschränkt werde. Auch Barbara Steinemann von der SVP betonte, dass Hotels und Vermieter von Ferienwohnungen viele Vorteile hätten, wenn sie ihre Angebote auf Buchungsplattformen anbieten. Da müsse man auch Nachteile in Kauf nehmen, so die Politikerin.
Die Mehrheit des Nationalrats sah das jedoch anders. Preisabsprachen im Tourismusbereich seien schädlich und deshalb zu verbieten, zeigte sich Philipp Matthias Bregy, Präsident der Mitte-Fraktion, überzeugt. Die Nachbarländer hätten das auch getan.
«Für die Beherbergungsanbieter ist es wichtig, dass sie auf ihrer eigenen Webseite ihre Preise aber auch die Konditionen und Verfügbarkeiten ihrer Zimmer selber bestimmen dürfen und sich so von den Online-Plattformen differenzieren können», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse und ergänzt: «Nur so können die unternehmerische Freiheit der Hoteliers und bessere Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden.» Durch ein differenziertes Angebot profitieren Konsumentinnen und Konsumenten von besseren Auswahlmöglichkeiten und günstigeren Preisen.
HotellerieSuisse bittet nun den Ständerat, dem Vorgehen des Nationalrates zu folgen und sich auch für ein Verbot aller Paritätsklauseln auszusprechen. Damit würde nicht nur der Wettbewerb gefördert, sondern auch der Standortnachteil der Schweizer Hotellerie beseitigt.
In Deutschland fürfen Buchungsportale wie Booking.com ihren Partnerhotels nicht verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten. Eine solche sogenannte «enge» Bestpreisklausel beeinträchtige den Wettbewerb, gleichzeitig sei Booking nicht unbedingt darauf angewiesen, entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) im vergangenen Jahr (Tageskarte berichtete).
«Eng» bedeutet, dass die Hotels auf konkurrierenden Portalen oder im Offline-Vertrieb günstigere Preise anbieten durften, also zum Beispiel am Telefon oder an der Rezeption. Es war aber nicht erlaubt, dafür im Internet zu werben. «Weite» Klauseln, die alle günstigeren Angebote verbieten, sind schon seit 2015 rechtskräftig untersagt.