Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung auch von Februar bis April 2022 möglich

| Politik Politik

Wie der DEHOGA Bundesverband berichtet, haben sich die Arbeitgeberverbände für erneute Stundungsmöglichkeiten für den Sozialversicherungsbeitrag eingesetzt. Dies wurde nun für die Monate Februar bis April 2022 erreicht, wie sich aus einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands ergibt.

Betroffene Arbeitgeber, die sich pandemiebedingt in ernsthaften Liquiditätsengpässen befinden, können für die Sozialversicherungsbeiträge eine Stundung im bereits im Jahr 2021 praktizierten vereinfachten Verfahren beantragen. Dies ist längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 möglich, ohne dass Stundungszinsen erhoben oder Sicherheitsleistungen verlangt werden.

Wie bisher sei  vorrangig (d.h. vor Stellung eines Stundungsantrags bzgl. der Sozialversicherungsbeiträge), von den gewährten Wirtschaftshilfen und dem Kurzarbeitergeld Gebrauch zu machen, so der DEHOGA. Neu sei aber, dass die Stundung der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge nicht automatisch mit der Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit beendet wird. Denn derzeit werden im Rahmen der Kurzarbeit lediglich 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, ab April soll die Erstattung gänzlich wegfallen. Entsprechende Formulare für die Antragsstellung hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.