Thüringen will in Corona-Hotspots Gaststätten schließen

| Politik Politik

Thüringen will die Corona-Regeln für besonders schwer von der Pandemie betroffene Regionen verschärfen. Dies betrifft Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 bei Neuinfektionen je 100 000 Einwohner, wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag auf Anfrage mitteilte.

Dort sollen Gaststätten, Restaurants und Beherbergungsbetriebe nur noch für Gäste öffnen dürfen, die gegen Covid-19 geimpft beziehungsweise von Covid-19 genesen sowie zusätzlich negativ getestet sind (2G-plus-Regel). In Kommunen mit einer Inzidenz von mindestens 1500 soll etwa die Gastronomie komplett schließen. Die Einschränkungen sollen «spätestens» am kommenden Montag in Kraft treten, wie ein Ministeriumssprecher sagte.

Derzeit werde eine Muster-Allgemeinverfügung mit einer solchen von der Inzidenz abhängigen Zwei-Stufen-Regelung vorbereitet, die am Freitag gemeinsam mit einer Anweisung zum Erlass an die Kommunen gehen solle. Verschärft werden voraussichtlich auch Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht. Maximale Teilnehmerzahlen für öffentliche, kulturelle und auch private Veranstaltungen sollen reduziert werden.

Nach der aktuellen Corona-Landesverordnung gilt landesweit in Gaststätten die 2G-Regel ohne zusätzliche Testpflicht für geimpfte und genesene Gäste. Die Landesverordnung gilt noch bis zum
21. Dezember. Die dramatische Corona-Lage in Thüringen mache jedoch «sofortige weitere Maßnahmen» erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen und der Corona-Krankenhausfälle zu verringern, heißt es in dem Schreiben an die Kommunen.

Im Freistaat lagen am Donnerstag drei Kreise - Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla - über dem Inzidenzwert von 1500. Neun weitere Kommunen überschreiten die 1000er Marke: die Stadt Suhl sowie die Kreise Weimarer Land, Sonneberg, Sömmerda, Schmalkalden-Meiningen, Saale-Holzland, Kyffhäuser, Gotha und der Ilm-Kreis. Über die geplante Verschärfung hatten am Donnerstag die Thüringer Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichtet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.