«Topf secret» verklagt Berlin

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Mit einer Klage gegen das Land Berlin wollen die Initiatoren des Online-Portals «Topf secret» die Herausgabe der Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle erstreiten. Mehrere Berliner Bezirke lehnen die Weitergabe der Kontrollaufzeichnungen ab.

Das Verfahren sei seit einigen Tagen anhängig, sagte ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts. «Die Menschen haben das Recht zu erfahren, welche Lebensmittelbetriebe sauber sind und welche nicht», teilte Oliver Huizinga von Foodwatch mit und berief sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Man klage nun in einem Musterfall - «mit Signalwirkung für ganz Berlin». In diesem Fall soll das Bezirksamt Spandau abgelehnt haben, Ergebnisse von Kontrollen in einem Supermarkt herauszugeben. Die Antragstellung sei als «missbräuchlich» bewertet worden, weil Kontrollberichte im Netz veröffentlicht werden könnten, hieß es. Daneben seien verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden.

Allein in Berlin stellten Verbraucher seit dem Start im Januar mehr als 3000 Anfragen bei «Topf secret», bundesweit sind es mehr als 37 000. «Die meisten Lebensmittelbehörden in Deutschland respektieren das Informationsrecht der Menschen und geben die Informationen heraus» erklärte Arne Semsrott, Projektleiter bei Frag den Staat. Neben Spandau habe auch Neukölln Auskünfte abgelehnt, weitere Bezirke entschieden bisher nicht über die Anträge der Bürger. Bislang sei aus Berlin «so gut wie keine einzige» Anfrage rechtskonform beantwortet.

Berlins Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte am Donnerstag im Abgeordnetenhaus, der Standpunkt der Senatsverwaltung sei, dass diese Informationen den Bürgern «zu erteilen sind». Das sähen einzelne Bezirksämter anders und hätten sie dann auch selbst zu verantworten. Um mehr Transparenz in dem Bereich zu schaffen, werde zurzeit auf Landesebene ein Referentenentwurf erarbeitet, teilte ein Sprecher von Behrendt mit. «Die Bundesregierung hat hier bislang nichts geliefert.»

Wie der Saarländische Rundfunk kürzlich berichtete gibt auch das Saarland gibt keine Kontrollergebnisse mehr an „Topf Secret“ heraus. Verbraucher hatten auch im Saarland bereits zahlreiche Hygieneanfragen gestellt, die das Landesamt für Verbraucherschutz bislang auch in 170 Fällen beantwortet hat. Die Herausgabe der Kontrollberichte erfolgte aus rechtlichen Gründen jedoch nur in modifizierter Form. Die Fragesteller haben jedoch die Möglichkeit, die Originale im Landesamt für Verbraucherschutz einzusehen, was jedoch von den Anfragenden bislang in keinem einzigen Fall in Anspruch genommen wurde. 

Auf «Topf secret» können Verbraucher Anfragen zu den Kontrollergebnissen von Betrieben wie Bäckereien, Restaurants und Imbissen stellen. Nach Meinung von Foodwatch und Frag den Staat haben Bürger durch das Verbraucherinformationsgesetz Anspruch darauf, Einzelergebnisse von Hygiene-Kontrollen zu erfahren. Auf dem Portal können Verbraucher auch die erfragten Berichte veröffentlichen.

Derweil laufen bereits hunderte Gerichtsverfahren, die sich mit der Frage der Zulässigkeit eines Hygieneprangers beschäftigen. Auch der DEHOGA forderte bereits mehrfach die rechtliche Überprüfung. Laut Verband können durch die Handhabung von Topf Secret Existenzen in Gefahr geraten. (Tageskarte berichtete).

Im Sommer teilte der DEHOGA Bundesverband mit, das zahlreiche Verwaltungsgerichte erste Entscheidungen zu „Topf Secret“ getroffen hätten und damit die erheblichen rechtlichen Zweifel an der Internetplattform „Topf Secret“ unterstrichen hätten. Von den 28 dem DEHOGA im Juli 2019 bekannten Entscheidungen seien 21 Entscheidungen, also die überwiegende Mehrzahl, zugunsten der Betriebe ausgefallen. In diesen Entscheidungen bestätigen die Gerichte die vom DEHOGA Bundesverband schon im Januar gegenüber Julia Klöckner angesprochenen rechtlichen Bedenken bei Anfragen über das Onlineportal.

Insbesondere nennt der DEHOGA das Urteil des VG Ansbach im Hauptsacheverfahren vom 12.06.2019 genannt, welches zugunsten des betroffenen Betriebs ausgefallen sei und gegen das die Berufung nicht zugelassen wurde. Gegen die beiden Urteile des VG Augsburg, die zugunsten der zuständigen Behörde ausgefallen sind, haben die unterlegenen Betriebe mittlerweile Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Bayern eingelegt. Eine höchstrichterliche Klärung zum Onlineportal stehe aus. Dieses rechtsstaatliche Prozedere müsse auch Foodwatch akzeptieren.


 

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