In Niedersachsen gelten die Corona-Kontaktbeschränkungen künftig schon für 14-Jährige. Laut Staatskanzlei werden seit Samstag Kinder dieser Altersgruppe bei der Berechnung der erlaubten Teilnehmerzahl mitgezählt. Hintergrund ist eine überarbeitete Corona-Verordnung - bislang galt die Ausnahme für Kinder bis 14 Jahre.
In der neuen Verordnung ist ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht bei Demonstrationen enthalten. Grund sei, dass bei solchen Versammlungen regelmäßig eine große Anzahl von Menschen für einen längeren Zeitraum so dicht gedrängt zusammentreffe, dass das Abstandsgebot unterlaufen werde.
Die Landesregierung verlängert die vor Weihnachten verhängten verschärften Maßnahmen nun zunächst bis zum 2. Februar. Clubs und Diskotheken müssen weiterhin schließen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern sind nicht erlaubt, und nicht gegen das Coronavirus geimpfte Schülerinnen und Schüler müssen sich jeden Tag vor dem Schulbesuch testen. Die Regelung für Schüler gilt zunächst bis zum Ende des Schulhalbjahres, also bis Ende Januar. (dpa)
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