Überbrückungshilfe: Regelung bei „freiwilligen Schließungen“ gilt auch im Januar 2022

| Politik Politik

Im Mittwoch hat das Bundeswirtschaftsministerium informiert, dass die Regelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen auch im Januar in der neuen Überbrückungshilfe IV gilt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass dies im Bedarfsfall kurzfristig verlängert werden kann, darauf weist der DEHOGA Bundesverband hin.

Wie bereits angekündigt, sind nunmehr auch die diesbezüglichen Regelungen für die Überbrückungshilfe III Plus (bis Dezember) in den zugehörigen FAQ veröffentlicht worden. Die Regelungen stehen unter Ziffer 1.2 der FAQ.

 

Die Überbrückungshilfe IV kann voraussichtlich ab Mitte Januar beantragt werden. Die entsprechenden FAQ werden rechtzeitig vor Antragstart veröffentlicht.

Für nicht wenige Antragsteller ist die Heraufsetzung der Beihilferahmen relevant: Dazu wurden die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 vor dem Hintergrund der Temporary Framework-Verlängerung ins Jahr 2022 überarbeitet. Die neuen Temporary Framework-Beihilfeobergrenzen von 2,3 Mio. Euro für die Kleinbeihilfen und von 12 Mio. Euro für die Fixkostenhilfe stehen in der Überbrückungshilfe IV zur Verfügung. Für die Überbrückungshilfe III Plus gelten die bisherigen Beihilfehöchstbeträge.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.