Übersicht über die 2G-Regelungen für Restaurants und Hotels in den Bundesländern

| Politik Politik

Nachdem in Hamburg bereits Ende August ein 2G-Optionsmodell eingeführt wurde, haben weitere Bundesländer mittlerweile ähnliche Regelungen umgesetzt. Unter den in den Verordnungen jeweils geregelten Voraussetzungen entfallen dann je nach Bundesland in unterschiedlicher Ausprägung Corona-Auflagen wie etwa die Maskenpflicht oder der Mindestabstand. Rheinland-Pfalz geht einen Sonderweg mit einer „2G+“-Regelung (d.h. Genesene, Geimpfte plus ein bestimmter Anteil Getesteter). In Baden-Württemberg gilt im Unterschied zu den genannten Bundesländern kein optionales 2G-Modell, sondern ab Erreichen der „Alarmstufe“ eine zwingende 2G-Vorgabe. In weiteren Bundesländern wird mit den nächsten Verordnungen die Einführung einer 2G-Regelung erwartet. Bemerkenswert noch, dass Hamburg jetzt als erstes Bundesland eine ausdrückliche datenschutzrechtliche Grundlage für die entsprechende Speicherung der Beschäftigtendaten in Kraft gesetzt hat. 

„Festzustellen ist leider einmal mehr, dass sich Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Länderregelungen teils erheblich unterscheiden“, moniert der DEHOGA. Daher hat der Bundesverband eine Übersicht über die aktuellen 2G-Regelungen in den Bundesländern gefertigt, die auf der DEHOGA-Corona-Website heruntergeladen werden können. Diese enthält auch Informationen zu den jeweiligen Vorgaben für die Beschäftigten im 2G-Modell und die Regelungen zu den Ausnahmen. 

Soweit sich die Details der Regelungen nicht eindeutig aus dem Wortlaut der jeweiligen Verordnungen ergeben, haben wir auf die FAQ der Länder bzw. der DEHOGA-Landesverbände zurückgegriffen. Das ändert allerdings leider nichts daran, dass es bei Umsetzung von 2G durch die Betriebe weiter offene Fragen gibt. 

Wie wir aus den Ländern mit 2G-Modellen hören, ist die Bewertung dieser zusätzlichen Option durch die Betriebe höchst unterschiedlich und hängt insbesondere vom Betriebstyp und vom Gästeklientel ab.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.