Mit der Gründung eines Vereins lässt sich das Rauchverbot in Gaststätten nicht umgehen. Laut dem in der letzten Woche veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, gelte eine Kneipe auch dann als öffentlich zugänglich, wenn jeder Erwachsene nur einen Euro pro Jahr für die Mitgliedschaft im Raucherverein zahlen müsse.