Nach Ansicht des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) muss auch die Gastronomie bei einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung berücksichtigt werden. Schließlich würden mehr als 60 Prozent des Geflügelfleischs über Restaurants, Kantinen, Mensen und weitere Großverbraucherküchen abgesetzt. Eine staatliche Kennzeichnung müsse deshalb diesen wichtigen Vermarktungsweg zwingend berücksichtigen, erklärte der Verbandspräsident in der vergangenen Woche. Wie nun top agrar online berichtet, gelte dies in abgeschwächter Form auch für Schweinefleisch.
Vor allem im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel gebe es einen klaren Nachholbedarf beim Angebot von Tierwohlprodukten, ist der ZDG überzeugt. Ministerin Klöckner wolle nach eigener Aussage, dass sich die Haltungsbedingungen der Nutztiere verbessern, so ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Dann dürfe ihr Label das so marktrelevante Großverbrauchersegment nicht außen vorlassen.