Vergleich zu Luftfrachtkartell: Lufthansa zahlt Bahn Schadenersatz

| Politik Politik

Die Lufthansa muss der Deutschen Bahn Schadenersatz in Millionenhöhe leisten für überhöhte Kerosin- und Sicherheitszuschläge bei Luftfrachtsendungen. Die beiden Unternehmen haben sich in dem seit 2013 in Köln anhängigen Rechtsstreit um ein Preiskartell verglichen, wie Sprecher beider Seiten am Montag bestätigten. Details zur Höhe des Schadenersatzes nannten sie nicht.

Die Bahn hatte von den zwölf an dem Kartell beteiligten Fluggesellschaften ursprünglich 1,76 Milliarden Euro verlangt. Die abgesprochenen und überhöhten Gebühren sollen zwischen 1999 und 2006 verlangt worden sein. Auch zuvor hatte die Bahn bereits Vergleiche mit beklagten Airlines geschlossen. Nach der Einigung mit dem Lufthansa-Konzern inklusive der Swiss sind laut Bahn noch Forderungen von rund 900 Millionen Euro gegen sechs verbliebene Fluggesellschaften offen. Der Klage der DB-Tochter DB Barnsdale AG haben sich noch acht ungenannte Spediteure angeschlossen.

Aus Branchenkreisen war zu hören, dass die von Lufthansa zu leistende Vergleichssumme deutlich unter 50 Millionen Euro liege. Beide Seiten wollten das nicht kommentieren. Die Bahn stellte fest, dass man nur wirtschaftlich sinnvollen Lösungen zustimme. Vergleichszahlungen könnten sofort vereinnahmt werden, und es fielen keine weiteren Anwalts- und Sachverständigenkosten an.

Gegen Air Canada, Cargolux, Cathay Pacific, British Airways, LATAM und Japan Airlines werden die Verfahren fortgeführt, ergänzte eine Bahn-Sprecherin. Man sei auch hier weiterhin zu Vergleichen bereit und befinde sich in vertraulichen Gesprächen.

Die EU-Kommission hat wegen der illegalen Preisabsprachen bereits Geldbußen in Höhe von 776 Millionen Euro gegen elf Airlines verhängt. Hier wurde die Lufthansa verschont, weil sie als Kronzeugin das Verfahren erst in Gang gebracht hatte. Sie musste aber zivilrechtliche Ansprüche begleichen wie jetzt auch gegenüber der Bahn. Die Einigung umfasst die Konzern-Airlines Lufthansa, Lufthansa Cargo und Swiss. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.