Voraussichtlich schärfere Corona-Regeln in Bayern ab Sonntag – Welche Regeln für Hotels und Restaurants gelten

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In Bayern tritt am Samstag die geänderte bayerische Corona-Verordnung in Kraft. Das Kabinett hatte das Maßnahmenpaket am Mittwoch beschlossen. Voraussichtlich werde das Gesundheitsministerium am Samstag bekanntgeben, dass die Krankenhaus-Ampel auf Gelb gesprungen sei, teilte ein Ministeriumssprecher am Freitag mit. Es sei ein Spagat zwischen Eindämmung und Ermöglichung des öffentlichen Lebens.

Sollte diese Feststellung am Samstag getroffen werden, gelten ab Sonntag neue, verschärfte Corona-Maßnahmen. Die Ampel zeigt unter anderem Gelb, wenn mindestens 450 Menschen wegen Covid-19 auf Intensivstationen in Bayern behandelt werden müssen. Die Zahl lag am Freitagnachmittag laut Intensivregister bei 538.

Damit dürfte ab Sonntag überall dort, wo nicht regional ohnehin schon die rote Stufe ausgerufen wurde, eine Erhöhung des Sicherheitsstandards gelten. Überall wo bisher die 3G-Regel gilt - also Zutritt für Geimpfte, von Corona Genesene oder negativ Getestete - gilt dann die 3G-plus-Regel. Das bedeutet, dass statt eines Schnelltests ein PCR-Test notwendig ist. In Clubs und Diskotheken gilt sogar die 2G-Regel - ein negativer Test reicht dort also nicht zum Zutritt. Der Maskenstandard wird flächendeckend auf FFP2 erhöht.

Viele bayerische Regionen gelten aber bereits als regionale Hotspots. Überall dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 300 liegt und zusätzlich die Intensivbetten im Sprengel der örtlichen Rettungsleitstelle zu mehr als 80 Prozent ausgelastet sind, gelten die Regelungen für eine rote Krankenhaus-Ampel. Flächendeckend ist dies erst der Fall, wenn die Zahl von landesweit 600 Covid-Intensivpatienten erreicht ist. Am Freitag lagen 29 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern bei einer Inzidenz von 300 oder mehr, bundesweiter Spitzenreiter war der Kreis Miesbach mit 715,7.

Bei einer roten Krankenhaus-Ampel gelten für Veranstaltungen in Innenräumen weitgehend 2G-Regelungen. Kinder unter zwölf Jahren sind ausgenommen. Kinder und Jugendliche über zwölf Jahren müssen dann auch geimpft oder genesen sein, um an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Ausgenommen von der 2G-Regel ist nur die Gastronomie. Der Restaurantbesuch ist bei roter Ampel auch mit einem negativen PCR-Test möglich (3G plus).

Die rote Ampel greift auch in das Berufsleben ein: Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, die Kontakt zu anderen Menschen haben - gleich ob Kollegen, Kunden oder sonstige Personengruppen - müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Test vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind (3G-Regel). Handel und Personennahverkehr sind hiervon ausgenommen.

Bayerns Schüler müssen von kommenden Montag an darüber hinaus unabhängig von der örtlichen Inzidenz wieder mit Maske lernen. Auch die Tests für Schülerinnen und Schüler werden intensiviert. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden alle Personen in dieser Klasse künftig verpflichtend eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

 

Die mögliche bayernweite Verschärfung der Schutzmaßnahmen ab Sonntag hätte auch für das Gastgewerbe ganz entscheidende Auswirkungen, da dann gilt z. B. bayernweit in der Gastronomie statt 3G 3G plus ohne Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen gelten, ebenso würde aus 3G plus ein 2G werden.

Hier das Wichtigste aus Sicht des Gastgewerbes:

  1. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (...) bleibt (...) bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Regelungen für die Zeit nach dem 24. November werden von der dann geltenden Ausgestaltung des Bundesrechts abhängen (...)
     
  2. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung zum Samstag, 6. November in folgenden Punkten geändert:

    3.1 (...) Schulen (...)

    3.2 Angesichts des durchaus unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den verschiedenen Regionen Bayerns wird außerdem eine regionale Hotspotregelung eingeführt. Es gilt:

    In Landkreisen, die (1) zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 % ausgelastet sind, und in denen zugleich (2) eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.

    3.3 Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine Intensivbettenkomponente erweitert und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Danach gilt:

    (1)  Gelbe Stufe: Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

    # Bei gelber Stufe gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).

    # Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

    Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.

    # Pflegeeinrichtungen (...)

    (2)  Rote Stufe: Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

    # Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. (...)

    # Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

    3.4 Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die nötigen Rechtsänderungen vorzunehmen.
     
  3. Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson eines Infizierten erst nach dem Ende der durch Negativtest auf 5 Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wurde. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat deswegen die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens 7 Tage erhöht. Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantänedauer grundsätzlich 10 Tage betragen.

     
  4. Alle beschlossenen Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung können nur dann wirken, wenn sie breitflächig eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der 3G, 3G Plus und 2G – Maßnahmen durch Veranstalter, Betreiber, Anbieter und Gastronomen. Um dies sicherzustellen, werden Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt und Verstöße konsequent geahndet. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration werden beauftragt, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und diese zeitnah umzusetzen.
     
  5. (...) Krankenhausversorgung (...)
     
  6. (...) Für einen sicheren Herbst und Winter 2021/2022 appelliert die Bayerische Staatsregierung daher eindringlich (...) sich impfen zu lassen.

(Mit dpa)


 

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