Was Hotellerie und Gastronomie von der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten erwarten

| Politik Politik

Am 10. August tagt erneut die Ministerpräsidentenkonferenz. Der DEHOGA hat seine Forderungen und Erwartungshaltung in einem Schreiben an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie die relevanten Bundesminister adressiert. Es dürfe keinen weiteren Lockdown der Branche geben. Dafür müssten alle erforderlichen Grundlagen geschaffen werden, so der Verband. 

Nach insgesamt neun Monaten Lockdown seit Pandemiebeginn wäre eine erneute Schließung der Betriebe des Gastgewerbes psychisch, emotional aber auch wirtschaftlich nicht mehr verkraftbar. Die Folgen für den Arbeitsmarkt in der Branche seien bereits heute mit einem Verlust von 155.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verheerend. Ein erneuter Lockdown würde zu weiteren katastrophalen Verlusten von Mitarbeitern und Auszubildenden führen. Mehr denn je gilt es zudem, die Verhältnismäßigkeit jeder einzelnen Corona-Maßnahme sorgfältig zu prüfen. Ist die Maßnahme nicht verhältnismäßig, ist sie verfassungswidrig.

Im Einzelnen wird gefordert:

Erhöhung der Impfquote durch mehr Werbung und Aufklärung sowie eine Ausweitung der niedrigschwelligen Impfangebote

Festlegung neuer Kriterien für die Beurteilung der Infektionslage: Statt sich nur an Inzidenzwerten auszurichten, gilt es jetzt auch andere relevante Faktoren wie die Impfquote, Krankheitsverläufe, den Hospitalisierungsgrad, die Auslastung der Intensivstationen sowie die Todesfallzahlen mit zu berücksichtigen. Die aktuell in den Landesverordnungen geltenden Schwellen-Inzidenzwerte von 10, 25, 35, 50 und 100, ab denen automatisch Verschärfungen in Kraft treten, sind schnellstmöglich signifikant nach oben anzupassen.

Zugangsregelungen zu Gastronomie und Hotellerie müssen verhältnismäßig sein: Jüngste Pläne des Bundesgesundheitsministeriums vom 2. August, unabhängig von der Inzidenzzahl generell die 3G-Regel für die Innengastronomie und Hotelübernachtungen einzuführen, hält Verband - auch angesichts einer aktuellen deutschlandweiten Inzidenz von rund 20 - für rechtlich bedenklich. Sollte eine Abwägung mit der Gefährdungslage diese Regelung jedoch erforderlich machen, müssen auf der anderen Seite Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen in den Betrieben entfallen.

Die ebenfalls geplante gesetzliche Einführung der sogenannten 2G-Regel – also nur noch Geimpften und Genesenen, nicht aber negativ Getesteten Zugang in die Betriebe zu gewähren - kann und darf nur als absolut letzte Maßnahme angesehen werden kann. Natürlich kann jeder Unternehmer im Rahmen seines Hausrechts die 2G-Regelung anwenden. Es ist nicht akzeptabel, dass diese emotionale Debatte insbesondere auf dem Rücken der Branche der Gastfreundschaft ausgetragen wird.

Entscheidung zu kostenpflichtigen Corona-Tests vertagen: Die Vorschläge, Ungeimpften künftig keine kostenfreien Tests mehr zur Verfügung zu stellen, kann der DEHOGA grundsätzlich nachvollziehen. Allerdings erachtet der Verband es für notwendig, die kostenfreien Tests für alle noch mindestens bis Oktober aufrecht zu erhalten, da erst dann alle ein Impfangebot erhalten haben werden. Nicht auszuschließen ist ebenso, dass in zwei Monaten neue entscheidungsrelevante Erkenntnisse zum Umfang der Infektionen von Geimpften vorliegen. Deshalb soll die Entscheidung über die Kostenpflicht vertagt werden.

Öffnung von Clubs und Discotheken: Mit wenigen Ausnahmen dürfen Clubs und Discotheken bislang nicht öffnen. Aufgrund der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 3. August (Tageskarte berichtete) geht der Verband davon aus, dass nunmehr in allen Bundesländern die Öffnung der Discotheken mit kontrolliertem Zugang zumindest bei Inzidenzen von unter 35 ermöglicht wird.

Clubs und Discotheken können zudem Teil der Lösung sein, wenn es darum geht, jungen Menschen unkomplizierte Impfangebote zu unterbreiten. Dies funktioniert jedoch nur dann, wenn Clubs und Discotheken mit klar definierten Zugangsregeln geöffnet sind.

Dort, wo räumlich möglich, sind dann die Clubs- und Discothekenunternehmer gerne bereit, sich an der Impfkampagne zu beteiligen. Durch gezielte Ansprache der jungen Gäste könnte dort ein wesentlicher Beitrag zur Aufstockung der Impfquote bei 18- bis 30-jährigen erreicht werden.

Verlängerung der Überbrückungshilfen: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben sich bereits für die Verlängerung der Überbrückungshilfe wie auch des Kurzarbeitergeldes stark gemacht. Der DEHOGA erwartet, dass auch in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin dazu eine klare Beschlussfassung erfolgt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.