Eines der höchsten Gerichte des Landes hat gesprochen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mitteilte, hätten Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihren Anschlussflug verpassen und deswegen mehr als drei Stunden zu spät am Zielflughafen ankommen. Ein verspäteter Teilflug sei hingegen kein Grund für eine Ausgleichszahlung, so die Richter.