Entschädigung der FTI-Kunden soll starten

| Tourismus Tourismus

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Hunderttausende Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hat, kann diese sich nun bald zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will den Erstattungsprozess nach eigenen Angaben in Kürze starten. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen:

Um welche Reisen geht es?

Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.

Wie viele Menschen betrifft es?

Vermutlich Hunderttausende. Laut DRSF sind allein Erstattungsansprüche aus mehr als 250.000 abgesagten Pauschalreisebuchungen zu prüfen und auszuzahlen.

Wie läuft der Erstattungsprozess ab?

Wie der DRSF auf seiner Website schreibt, werden alle Anspruchsberechtigten aktiv kontaktiert, sofern Kontaktdaten vorliegen. Ansonsten sollen Betroffene sich auch so auf dem Online-Erstattungsportal registrieren können, sobald dieses freigeschaltet ist - auch wenn sie nicht aktiv vom DRSF kontaktiert wurden. 

Es sei davon auszugehen, dass die Erstattungsoptionen im Laufe dieser Woche freigeschaltet werden, berichtete das Fachportal «fvw.de».

Welche Belege müssen Betroffene vorlegen?

Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. Die erforderlichen Dokumente lädt man dann in dem Online-Erstattungsportal hoch. Der DRSF prüfe die eingehenden Erstattungsanträge und zahle berechtigte Ansprüche aus. 

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Rent-a-Car sind laut FTI ebenfalls nicht abgesichert.

In dem Fall bleibt nur, zu versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen mittels Chargeback über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können die Forderungen dann im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dann jedoch bekommt man laut den Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Wo gibt es Informationen?

FTI hat online eine Info-Website zur Insolvenz geschaltet mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Von der Haustür direkt zum Flughafen: Bei «Rail and Fly»-Angeboten locken Reiseveranstalter mit unkomplizierter Anreise. Bei rechtlichen Streitfragen wird's aber doch kompliziert.

Die TUI Gäste aus Deutschland zieht es an die Strände des Mittelmeers. Insbesondere die Pauschalreise ist bei Urlaubern aus Deutschland beliebt und stark nachgefragt. Erste Wahl beim Reiseziel ist Mallorca.

Canaletto und Bach, Sächsische Schweiz und Erzgebirge oder der Dresdner Striezelmarkt sind prominente Zugpferde Sachsens. Eine bundesweite Befragung zeigt, womit es als Reiseland noch punktet.

Die Vorfreude auf den Sommer wächst und mit ihr die Neugier auf die angesagtesten Reiseziele des Jahres. Opodo hat die Sommertrends 2024 der deutschen Urlauber untersucht und dabei interessante Entwicklungen und Favoriten ausgemacht.

Reisen ohne schlechtes Gewissen? Urlaub bedeutet schon wegen An- und Abreise in der Regel auch Belastungen fürs Klima. Urlaubsziele in Europa versuchen durch Klima-Bewusstsein attraktiv zu bleiben.

Die Menschen in Deutschland sind in Reiselaune. Vor dem Start der Sommerferien, die am Donnerstag als erstes in Thüringen und Sachsen beginnen, berichten Veranstalter von kräftiger Nachfrage und teilweise schon ausgebuchten Hotels. 63,5 Prozent der Bundesbürger planen im Sommer eine Urlaubsreise.

Sie ziehen in der glühenden Mittagssonne los, vergessen das Handy, gehen ohne Begleitung oder haben bereits mehrere Biere intus: In Griechenland steigt die Zahl bei Ausflügen umkommender Touristen.

Geht es um die Suche nach der perfekten Urlaubsunterkunft, spielen der Online-Aufritt und speziell die Bewertungen von Hotels, Ferienwohnungen und Co. eine entscheidende Rolle, so das Ergebnis einer Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

In Sachsen beginnen am Donnerstag die Schulferien. Durchaus beliebt ist der Urlaub «vor der Haustür». Die Touristiker vermelden insgesamt eine gute Buchungslage.

In süd- und südosteuropäischen Urlaubsländern ist das Preisniveau bei Gaststätten- und Hoteldienstleistungen deutlich niedriger als in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lässt es sich auch in vielen Nachbarländern günstiger Urlauben als hierzulande.