Das Verwaltungsgericht Aachen hat unter Hinweis auf die Corona-Schutzverordnung einen Beerdigungskaffee verboten. Nach Angaben des Gerichts vom Freitag hatte ein Mann den Antrag gestellt, im Anschluss an die bevorstehende Bestattung seiner Frau in einem angemieteten Saal mit etwa 30 Trauergästen Kaffee trinken zu dürfen. Hierfür hatte er eigens ein Hygienekonzept erstellt. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab. Begründung: Beerdigungen seien zwar nach wie vor unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln zulässig, doch umfasse eine Beerdigung nicht auch das anschließende Kaffeetrinken mit einem Zusammentreffen von Personen aus verschiedenen Haushalten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. (dpa)