Darf eine in Niederbayern hergestellte Wurst als «Mini-Rostbratwürstchen» verkauft werden, oder führt das Kaufinteressenten in die Irre? Das Landgericht München I verkündet am Donnerstag (15.00 Uhr) seine Entscheidung in diesem Streit um die geschützten Bezeichnungen «Nürnberger Bratwürste» und «Nürnberger Rostbratwürste». Geklagt hatte der «Schutzverband Nürnberger Bratwürste» gegen die Franz Ostermeier GmbH, einen Wursthersteller aus dem niederbayerischen Geiselhöring. Das Gericht entscheidet, weil sich die Parteien bei einem Verhandlungstermin Mitte März nicht auf einen Vergleich einigen konnten.
Der Schutzverband, der Nürnberger Wursthersteller vertritt, stört sich an der Größe der in Niederbayern hergestellten Würstchen, am Produktnamen und an der Gestaltung der Verpackung. Auf dieser würden nämlich die Würstchen auf Sauerkraut im Zinnteller präsentiert. Das ist die typisch fränkische Darreichungsform, wie bei einem vorangehenden Termin ausgeführt worden war.