Das Kölner Landgericht muss sich zum dritten Mal mit dem Fall um einen zerstückelten chinesischen Koch befassen: Der in dem Verfahren verurteilte frühere Kollege des Opfers hat mit seiner Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) abermals einen Erfolg erzielt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag mitteilte. Der BGH habe bemängelt, dass in dem zuletzt ergangenen Urteil in dem Fall nicht ausreichend begründet worden sei, warum sich das Strafmaß in der Mitte des Strafrahmens bewegt habe - obwohl keine straferschwerenden Umstände angeführt worden seien. Das Landgericht muss daher nun neu über das Strafmaß entscheiden. An der eigentlichen Schuld werde aber nicht gezweifelt, so der Sprecher. Zuvor hatten der WDR und die «Kölnische Rundschau» berichtet.
Das Kölner Landgericht hatte den Mann in erster Instanz im Januar 2019 zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt - wegen Totschlags. Der BGH wandelte die Entscheidung aber in einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge um. Daraufhin milderte das Kölner Gericht das Strafmaß ab und verurteilte den Mann zu viereinhalb Jahren Haft. Nun muss es abermals darüber entscheiden.
Der Fall gilt als einer der brutalsten Fälle der jüngeren Kölner Kriminalgeschichte. Der chinesische Koch soll seinen Kollegen aus einem Kölner China-Restaurant im Streit vorsätzlich getötet und anschließend professionell zerteilt hatte - so, «wie er es im Rahmen seiner Kochausbildung gelernt» habe. Die Einzelteile der Leiche tauchten später an zwei unterschiedlichen Orten in Köln auf und wurden von Kindern gefunden. Da der Angeklagte vor Gericht schwieg, stützte sich die Verurteilung auf Indizien. (dpa)