Dürfen Arbeitgeber die Hosenfarbe vorschreiben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich als Arbeitnehmer weigert, die vom Arbeitgeber vorgegebene Arbeitsschutzkleidung zu tragen, muss im Ernstfall mit einer Kündigung rechnen. Auf eine entsprechende Berufung, die vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 3 SLa 224/24) verhandelt wird, weist der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin. 

In dem Fall wehrt sich ein Mann gegen die Kündigung seines Arbeitgebers. Die Kleiderordnung des Industriebetriebs schreibt für Mitarbeiter in der Produktion unter anderem eine rote Arbeitshose vor. Dafür hat das Unternehmen mehrere Gründe: Zum einen geht es um Wahrung eines einheitlichen Auftritts, zum anderen um den Arbeitsschutz. Rot sei eine Signalfarbe, gut erkennbar und ermögliche eine Abgrenzung der eigenen Mitarbeiter von externen Beschäftigten in der Produktion, so der VDAA mit Bezug auf die Pressemitteilung des LAG. 

Der Kläger aber weigerte sich mehrfach, die ihm zur Verfügung gestellte rote Arbeitshose zu tragen. Stattdessen trug er eine schwarze oder dunkle Hose zur Arbeit. Nach wiederholten Abmahnungen und Aufforderungen, die rote Arbeitshose zu tragen, kündigte das Unternehmen das Arbeitsverhältnis im November 2023 ordentlich fristgerecht. 

Gericht: Arbeitsschutz überwiegt ästhetischem Empfinden

Dagegen klagte der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Solingen (Az. 1 Ca 1749/23). Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass es sich bei der roten Hose um Arbeitsschutzkleidung handele. Zusammen mit genannten Gründen für die Kleiderordnung rechtfertige das die Anordnung zum Tragen der roten Hose. Das ästhetische Empfinden des Klägers überwiege diese Interessen nicht und sei kein Rechtfertigungsgrund für seine Weigerung.

Grundsätzlich steht dem Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis ein Weisungsrecht zu, erklärt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im VDAA. Darunter fallen auch Vorgaben zum Auftreten der Beschäftigten - etwa Vorgaben zur Dienstkleidung.

Der laufenden Berufung des gekündigten Mitarbeiters vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf misst der Fachanwalt daher keine großen Erfolgsaussichten bei. «Die Grenze arbeitgeberseitiger Anordnungen stellt das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters dar. Eine solche Beeinträchtigung sehe ich hier aber nicht.»

Nicht erlaubt wäre laut Fuhlrott zum Beispiel eine Vorgabe dazu, welche Farbe eine nicht sichtbare Unterwäsche des Mitarbeiters haben muss. Bei der Anordnung, während der Arbeitszeit eine Arbeitshose in einer bestimmten Farbe zu tragen, überwiege hingegen eindeutig das Interesse des Arbeitgebers. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die deutsche Wirtschaft scheint das Gröbste überstanden zu haben. Nach einem leichten Wachstum zu Jahresbeginn könnte die Wirtschaftsleistung erneut etwas zulegen. Davon könnte auch das Gastgewerbe profitieren.

Es passiert schneller und häufiger, als man denkt: Das Mailkonto wird gehackt. Welche Ursachen das hat, was man tun kann und vor allem wie - erklärt in drei Schritten.

Anbieter von KI-Systemen versprechen eine goldene Zukunft, in der Computer langweilige Routine-Jobs erledigen. Viele Arbeitnehmer müssen sich aber anstrengen, um nicht zu den KI-Verlierern zu gehören.

Die Konjunkturaussichten für Deutschland hellen sich nach Einschätzung der Bundesbank allmählich auf. Nach dem leichten Plus zu Beginn des laufenden Jahres dürfte die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal erneut etwas ansteigen.

Von Mai bis Oktober werden Jugendliche und Eltern verstärkt auf die guten Chancen in der dualen Ausbildung aufmerksam gemacht. Ausbildungsbetriebe und Verbände können sich mit eigenen Veranstaltungen und Initiativen beteiligen.

Weniger als vier Wochen vor dem Beginn der Fußball-EM in Deutschland, blicken Branchenverbände mit gemischten Erwartungen auf das Großereignis. Während vor allem der Handel einen positiven Schub erwartet, zeigt sich bei Hotels und Gaststätten teils noch Zurückhaltung. 

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im März 2024 gegenüber Februar 2024 um 1,5 Prozent gesunken. Gegenüber dem März 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 13,3 Prozent niedriger.

Fensterlose Arbeitsplätze mag niemand: Den ganzen Tag ohne Tageslicht zu verbringen, ist nicht gesund und kann die Arbeitsmotivation mindern. Ist es zulässig, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz so von der Außenwelt abgekapselt werden?

Die Umsätze im bayerischen Gastgewerbe sind in den ersten drei Monaten nach Ende der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung auf Speisen gestiegen. Das ist laut Dehoga aber kein Grund zur Entwarnung.

Im ersten Quartal dieses Jahres ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland um gut 400.000 Personen auf 45,8 Millionen zurückgegangen. Zwar ist ein Rückgang in den Monaten Januar bis März saisonal üblich, er fiel aber stärker aus als in den beiden Jahren zuvor.