Kündigungsschutz: Probezeit ist nicht gleich Wartezeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Beim Start in ein neues Arbeitsverhältnis machen sich Beschäftigte häufig vor allem über die Probezeit Gedanken. Die Probezeit ist aber etwas anderes als die Wartezeit. Darauf macht Jan Tibor Lelley, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im «AuA-Podcast» der Fachzeitschrift «Arbeit und Arbeitsrecht» aufmerksam. 

Die Wartezeit sei viel wichtiger, so der Fachanwalt. Ihre Grundlage hat sie im Kündigungsschutzgesetz (Paragraf 1, Absatz 1). Dort ist festgelegt, dass der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten Zugehörigkeit zum Betrieb Anwendung findet - sofern der Betrieb mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt. Vor Ablauf dieser Zeit können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ordentlich kündigen, ohne Gründe zu nennen. Es gibt auch keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit für Kündigungen. 

Probezeit ist optional

Eine Probezeit zum Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist in der Regel optional. Heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sie vereinbaren, müssen das aber nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen das Arbeitsverhältnis in dieser ausprobieren können.

Ist eine Probezeit vereinbart worden, komme es zu einer «wichtigen Wechselwirkung» mit dem Paragrafen 622 (Absatz 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), so Fachanwalt Lelley. «Da kann man ja die kürzere Kündigungsfrist während einer Probezeit vereinbaren.» Längstens für die Dauer von sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis dann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Für Ausbildungen gelten Ausnahmen

In Zusammenhang gebracht werden Probe- und Wartezeit oft, weil sie in neu abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen häufig parallel verlaufen. Während der gesetzliche Kündigungsschutz nach der Wartezeit aber immer nach sechs Monaten greift, kann die Probezeit auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum vereinbart werden. Im Gegensatz zur Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der Wartezeit laut Gesetz aber in der Regel vier Wochen zum 15. Kalendertag oder zum Ende eines Kalendermonats.

Eine Besonderheit gilt übrigens für Berufsausbildungsverhältnisse. Hier ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben (§20 BBiG) - sie muss mindestens einen Monat und darf höchsten vier Monate dauern. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bald gibt es immer mehr Rentnerinnen und Rentner - und weniger Einzahler. Trotzdem sollen die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen Schritt halten. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen.

Die Stimmung in der Tourismusbranche ist nach einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen weiter getrübt. Die Gastronomie zeigte sich besonders pessimistisch.

Auch für das 1. Quartal 2024 hat der DEHOGA die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie in seinem aktuellen Zahlenspiegel zusammengestellt. Interessierte finden darin zahlreiche Informationen rund um Umsatz- und Beschäftigtenzahlen, Ausbildung, Gewerbean- und -abmeldungen und vieles mehr.

Eine Auswertung von 70 000 verkauften Grills bei «Grillfürst» im vergangenen Jahr spricht eine klare Sprache: Kunden geben im Schnitt zwischen 1000 und 2000 Euro für eine neuen Grill aus. Gasgrills machen in Fachgeschäften 90 Prozent der verkauften Geräte aus.

Kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft hat auch der Bundesrat den Weg für das Public Viewing freigemacht. Die Länderkammer stimmte in ihrer Plenarsitzung am 17. Mai 2024 einer Verordnung zu, die öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren Anstoßzeiten möglich macht.

Was in anderen Ländern bereits normal ist, bleibt in Deutschland die Ausnahme: Verträge oder Kündigungen digital zu unterschreiben. Doch was steht der digitalen Unterschrift noch im Weg?

Nicht nur Geschlecht oder Religion - auch das Alter kann Anlass für Diskriminierung im Job sein. Das Gefühl, davon betroffen zu sein, haben einer Umfrage zufolge nicht wenige Menschen in Deutschland.

Jahrzehntelang hatte Milch in Deutschland einen guten Ruf. Im Vergleich zu den 1990er-Jahren ist der Verbrauch bei Kuhmilch aber deutlich gesunken. Forschende sehen in dieser Entwicklung einen Trend.

Die deutsche Wirtschaft hat zu Jahresbeginn wieder etwas Tritt gefasst. Gestützt vom Export und gestiegenen Bauinvestitionen wuchs das Bruttoinlandsprodukt im ersten Quartal gegenüber dem Vorquartal leicht um 0,2 Prozent.

Die deutsche Wirtschaft scheint das Gröbste überstanden zu haben. Nach einem leichten Wachstum zu Jahresbeginn könnte die Wirtschaftsleistung erneut etwas zulegen. Davon könnte auch das Gastgewerbe profitieren.