Dass sich nicht nur Gäste an Zusagen halten müssen, musste nun ein italienisches Restaurant in Augsburg erfahren. Ein Brautpaar hatte für das Essen nach der Trauung Plätze reserviert – doch vier Wochen später fiel dem Inhaber auf, dass er bereits eine andere Bestellung für den Tag angenommen hatte. Der Bräutigam witterte eine spätere Reservierung mit höherem Gewinn und klagte vor dem Amtsgericht. Dort einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Für die bereits verschickten Einladungskarten zahlt der Unternehmer 150 Euro Entschädigung, dazu gab es einen Essensgutschein über 50 Euro.