Die bayerische Sperrzeit gilt grundsätzlich zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr. 44 Kommunen haben jedoch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sperrzeit zu verlängern. Für den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann ein positives Beispiel im Kampf gegen Alkoholmissbrauch, dem noch mehr bayerische Kommunen folgen sollten. Der Zusammenhang zwischen Alkohol und Kriminalität liege schließlich auf der Hand.