Der DEHOGA Bundesverband hat ein Merkblatt zum reduzierten Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zusammengestellt. Der Leitfaden beantwortet alle Fragen, die sich Gastgebern im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Steuersätze ab dem 1. Juli 2020 stellen und zeigt Anwendungsbeispiele.
Insbesondere zur Abgabe von Getränken im Rahmen eines Frühstücks können jedoch noch keine Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Dies wird erst möglich sein, wenn das Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungsschreiben zu dieser und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung veröffentlicht habe, schreibt der DEHOGA.