Gericht bestätigt Sperrstunden für Kneipen in NRW-Risikogebieten

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Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Sperrstunden für Gaststätten und Bars in Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Regel der Landesregierung in der seit dem 17. Oktober gültigen Corona-Schutzverordnung sei rechtmäßig, wie das OVG am Montag mitteilte. Das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 23.00 und 6.00 Uhr diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Sperrstunden leisteten einen Beitrag zur Kontaktreduzierung, heißt es in der Begründung des OVG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1581/20.NE).

Die Entscheidung fiel in einem sogenannten Normenkontroll-Eilverfahren von 19 Antragstellern, die in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis Gaststätten betreiben. Weitere Klagen von weiteren Gastronomen sind in Münster anhängig. (dpa)


 

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