Hamburger Gastronomen interessieren sich kaum für städtisches Hygienesiegel

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Auch rund fünf Jahre nach seiner Einführung stößt das Hamburger Hygienesiegel bei den Gastronomiebetrieben der Hansestadt auf geringes Interesse. Ende Juni lag die Zahl der Gaststätten, Kantinen, Großküchen, Imbisse, Bäckereien, Fleischereien oder Eiscafés, denen das Siegel verliehen wurde, bei 243, wie aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten André Trepoll hervorgeht. Das waren noch nicht einmal zwei Prozent der mehr als 12 000 infrage kommenden Betriebe.

Allerdings zeigte sich auch, dass die Zahl der Betriebe, die ein Hygienesiegel beantragt haben, höher liegt - nämlich bei 357 mit Stand Ende Juni. Aberkannt wurde das Siegel seit seiner Einführung im Mai 2018 erst drei Betrieben.

Mit dem Siegel sollen Gastronomen ihren Kunden transparent zeigen können, wie es bei ihnen um die Hygiene und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bestellt ist. Ausgezeichnet werden Betriebe, bei denen die amtlichen Kontrollen ein gutes oder sehr gutes Ergebnis erbracht haben. Der Aufkleber kann an Türen oder Schaufenstern hängen und Besucher so über Vorzeigebetriebe informieren.

Das Hygienesiegel sei eine sinnvolle Auszeichnung, die Verbrauchern Sicherheit gibt, sagte Trepoll der Deutschen Presse-Agentur. «Es ist erfreulich, dass immer mehr Hamburger Betriebe das Siegel beantragen, hier muss der Senat nur dafür sorgen, dass eine zügige Überprüfung stattfindet, um den sich dafür bewerbenden Unternehmen die Auszeichnung auch zeitnah verleihen zu können.»

Laut Senat werden die Betriebe, die ein Hygienesiegel beantragt haben, «grundsätzlich im Rahmen der jeweils nächsten Routinekontrolle gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rüb) überprüft». Die Abstände der Kontrollen richten sich den Angaben zufolge nach der jeweiligen Risikobeurteilung des Betriebes.


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