Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen und/oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Der von vielen Seiten heiß ersehnte Bund-Länder-Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht, der eigentlich für Februar angekündigt war, befindet sich nach uns vorliegenden Informationen nach wie vor in Abstimmung. Voraussichtlich wird er nun erst Anfang des 2. Quartals 2023 vorliegen.
Der DEHOGA weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf seine Webseite hin, auf der zahlreiche Informationen zur Mehrwegangebotspflicht zu finden sind - darunter Merkblätter sowie Vorlagen für Informationstafeln bzw. Informationsschilder in Deutsch und Englisch.