Die „Gastro-Ampel“ ist eines der Lieblingsprojekte von NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf war am Freitag jedoch weniger begeistert davon und erklärte die derzeitige Praxis für rechtswidrig. Die gewollte Warnfunktion dieser Note könne keinen konkreten Tatsachen zugeordnet werden, so die Begründung. Die Kontrollergebnisse hätten daher nicht an die Verbraucherzentrale weitergegeben werden dürfen.