Wo Feta draufsteht, da muss auch Feta drin sein. Das machte nun erneut das Oberlandesgericht Naumburg deutlich, indem es die Revision eines Pizza-Lieferdienstes verwarf. Der Gastronom aus Halle an der Saale hatte Gerichte mit Feta angeboten, jedoch nur den preiswerteren Kuhmilchkäse verwendet. Ein klarer Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz, der nun mit 2.500 Euro Geldstrafe geahndet wurde.