Um das Rauchverbot zu umgehen, versuchte es der Essener Wirt Achim Kobsch mit sogenannten „Helmut-Partys“, die an den ketterauchenden Altkanzler Helmut Schmidt erinnern sollten. Das Essener Amtsgericht hielt davon jedoch wenig und lehnte am Freitag Kobschs Einspruch gegen zwei entsprechende Bußgeldbescheide ab. Der Wirt dürfe sich nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, so das Urteil. Das Recht auf Leben und Gesundheit der Nichtraucher gehe vor.