Da in seiner Kneipe rauchende Gäste erwischt wurden, muss ein Wirt in Ostwestfalen jetzt blechen. 1.000 Euro will die Staatsmacht von dem Gastronomen eintreiben, der, wie es das Gesetz sagt, nicht erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern. Der Mann hat also rauchen lassen. Auch eine Klage vor Gericht nützte dem Wirt nichts.