Ein Restaurantbesuch sollte immer auch Vergnügen sein – sonst hätte man ja gleich zuhause essen können. Doch wenn das Essen dann versalzen oder der Wein verkorkt ist, gilt es bei der Reklamation einiges zu beachten. Liegt jedoch ein Sachmangel vor, muss der Wirt natürlich nachbessern. Doch auch der Gast hat ein paar Pflichten. So ist etwa eine Reservierung sowohl für den Wirt als auch für den Gast immer verbindlich. Die Reservierung einfach so verfallen zu lassen, kann also schnell auch ohne Essen teuer werden.